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Deutschland baut Cannabis nicht vor 2020 an

Samstag, 28. Juli 2018 – Autor:
Mit dem Cannabis-Gesetz ist der Bedarf an Cannabis für medizinische Zwecke enorm gestiegen. Doch Deutschland ist immer noch auf Importe aus dem Ausland angewiesen. Gerade erst wurde das Ausschreibungsverfahren für Cannabis-Anbieter eröffnet.
Cannabis-Anbau, Deutschland

Deutschland muss Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Ausland beziehen. Erst 2020 könnte sich das ändern

Seit März gilt in Deutschland das Cannabis-Gesetz. Danach darf schwer kranken Cannabis in Ausnahmefällen verschrieben werden. Wie zu erwarten war, ist der Bedarf seither sprunghaft gestiegen. Bisher muss Deutschland die Hanfpflanze jedoch aus dem Ausland importieren. Denn Cannabis-Anbau war hierzulande bisher illegal.

Um die notwendige Herstellung unter staatlicher Kontrolle zu halten, wurde deshalb am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM eine Cannabisagentur gegründet. Diese soll den Anbau in Deutschland regeln und überwachen.

Der Anbau erfolgt aber nicht durch die Cannabisagentur selbst, sondern durch externe Unternehmen, die sich seit dem 20. Juli in einem Ausschreibungsverfahren bewerben können. Die Ausschreibung umfasst ein Gesamtvolumen von 10.400 kg Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg.

Cannabisagentur regelt und überwacht

Eine erste Ausschreibung hatte das BfArM eines Beschlusses des Oberlandesgerichtes OLG Düsseldorf vom März 2018 aufheben müssen. Das Gericht hatte die Auffassung eines Unternehmens bestätigt, die verbleibende Frist zur Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen sei nach einer Änderung des Verfahrens nicht mehr ausreichend gewesen. Insgesamt hatten sich an der ersten Ausschreibung 118 Bieter bzw. Bietergemeinschaften beteiligt.

Die neue Ausschreibung sieht 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge in einem Zeitraum von vier Jahren vor. Nach den Ausschreibungsbedingungen kann ein Bieter maximal für fünf Lose einen Zuschlag erhalten. Mit mindestens drei Bietern will das BfArM jeweils einen Vertrag über Anbau, Ernte, Weiterverarbeitung und Lieferung von Cannabis in standardisierter pharmazeutischer Qualität schließen. Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, müssen dann den Anbau unter betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben umsetzen.

Ausschreibungsverfahren kann dauern

Doch das Ausschreibungsverfahren kann dauern. Erste Zuschläge will das BfArM nach eigenen Angaben erst im kommenden Jahr erteilen, so dass – wenn alles gut läuft - Cannabis voraussichtlich ab 2020 aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird.

Das im Auftrag der „Cannabisagentur“ des BfArM angebaute Cannabis dient ausschließlich medizinischen Zwecken und wird in Form von Blüten oder Zubereitungen als Arzneimittel in Apotheken abgegeben. Die Hersteller müssen dabei alle arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Zudem müssen die Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) beachtet werden, damit das Cannabis in den Handel gelangen darf. 

Foto: © William Casey - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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