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Der Fallpauschalenkatalog 2014 steht

Mittwoch, 16. Oktober 2013 – Autor:
Am Montag haben sich Kassen und Krankenhäuser auf den neuen Fallpauschalenkatalog 2014 für Krankenhäuser verständigt. Die neuen Fallpauschalen sollen das Abrechnen von Komplikationen oder Nebenerkrankungen erleichtern.
Der Fallpauschalenkatalog 2014 steht

DRG-System: jeder Patient ein Fall

Seit 2004 rechnen Krankenhäuser nach Fallpauschalen (DRG) ab. Grundlage bildet der Fallpauschalenkatalog, der die Entgelte für hunderte von Krankheitsbildern enthält. Der Katalog wird vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelt, das gemeinsam vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) getragen wird. Am Montag haben sich die Partner nun auf den Fallpauschalenkatalog 2014 verständigt.

Schweregrad wird stärker berücksichtigt

Wie die drei Verbände in einer Presseinformation mitteilen, wurden die Fallpauschalen in einigen Bereichen erheblich weiterentwickelt. Veränderungen gab es beispielsweise bei sehr seltenen, hochspeziellen und extrem teuren Fällen – sie sollen in den neuen Fallpauschalen nun sachgerechter abgebildet sein. Außerdem wird künftig stärker der Fallschweregrad berücksichtigt, wozu etwa Nebenerkrankungen und Komplikationen zählen. Hier sollen die Kliniken ihre Leistungen künftig besser geltend machen können als bisher. Weiter sollen insbesondere auch die Bereiche der Wirbelsäulen-Operationen und der Herzkatheter-Operationen differenzierter und verbessert worden sein. Zudem erhält die Kinderheilkunde weitere speziell zugeschnittene Abrechnungsmöglichkeiten.

Auch über das im letzten Jahr erstmals gebildete Zusatzentgelt für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren wurde verhandelt. Laut Mitteilung sollen sich hierbei die Abrechnungsmöglichkeiten für besonders teure Fälle verbessert haben.

Fallpauschalen: Es geht um die Verteilung von 65 Milliarden Euro

Über Fallpauschalen wird derzeit ein Finanzierungsvolumen von etwa 65 Milliarden Euro auf die Krankenhäuser verteilt. Mit den Fallpauschalen werden Krankenhausleistungen nicht mehr nach der Verweildauer im Krankenhaus, sondern nach festgelegten Pauschalen für Krankheitsbilder entgolten. Problematisch ist dieses Abrechnungssystem dann, wenn Kliniken überproportional viele schwere Fälle mit besonders langen Liegezeiten behandeln, wie etwa hoch spezialisierte Universitätskliniken. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) fordert deshalb seit längerem einen ergänzenden Systemzuschlag für die Hochschulmedizin. International sei dies längst Standard, meint Ralf Heyder, Generalsekretär des VUD.

Inwieweit der Fallpauschalenkatalog 2014 mit seinen Neuerungen den Universitätskliniken entgegenkommt, konnte Heyder am Montag noch nicht sagen. „Da derzeit noch keine Gruppierungssoftware zur Einordnung der Fälle vorliegt, können wir noch nicht sagen, inwieweit der neue Fallpauschalenkatalog die besonders schweren und teuren Fälle berücksichtigen wird.“ Generell könne das Problem der sogenannten Extremkostenfälle ohnehin nur bedingt über das System der Fallpauschalen gelöst werden. „Hier wird man über ergänzende Vergütungsmodelle nachdenken müssen“, so der Generalsekretär des VUD.

Foto: © sudok1 - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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