Datenschützer kritisiert Kassen und Kliniken
Treffen zwischen Vertretern von Kliniken und Krankenkassen, um über die Abrechnung von Krankenhausbehandlungen zu sprechen, sind mittlerweile gängige Praxis. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält diese Praktiken für rechtlich bedenklich. Krankenhäuser gingen hierbei ein ganz großes Risiko ein, meinte Schaar im NDR Info Radio. „Das ist deshalb problematisch, weil hier ein Austausch über individuelle Gesundheitsdaten stattfindet, der gesetzlich nicht vorgesehen und damit unzulässig ist", sagte Schaar dem Sender. Ein Arzt oder ein Mitarbeiter eines Krankenhauses mache sich sogar strafbar, wenn er Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage offenbare.
„Austausch von Gesundheitsdaten oft jenseits des rechtlich Zulässigen“
Schaar sprach von falschen Anreizen im System. Diejenigen Kassen mit den krankesten Versicherten, profitierten vom Strukturausgleich zwischen den Krankenkassen am meisten. Das verführe Kassen dazu die Abrechnungscodes im Nachhinein zu verändern – im gemeinsamen Gespräch mit den Kliniken. „Wenn im Nachhinein Mitarbeiter einer Kasse kommen und sagen: Lass uns noch einmal über diese Fälle diskutieren, und es werden die Krankenakten gewälzt, also zusätzliche Gesundheitsdaten offenbart, dann ist das nicht durch das Sozialgesetzbuch gedeckt und aus meiner Sicht unzulässig", so Schaar.
Der Patientendatenschutz kämpfe seit Jahren dagegen, dass Ärzte, Kliniken oder Krankenkassen, im wirtschaftlichen Interesse Informationen erheben oder weitergeben, die rechtlich nicht weitergegeben werden dürften oder wo zumindest eine Grauzone bestehe, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte. Zur Klärung medizinischer Streitfragen müsse der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) eingeschaltet werden, dessen ärztliche Gutachter an die Schweigepflicht gebunden sind.
Unterdessen haben nach Angaben des NDR mehrere große Krankenkassen betont, dass sich ihre direkten Kontakte mit Kliniken strikt im gesetzlichen Rahmen bewegten. Man stelle im Falle von Unklarheiten lediglich "Verständnisfragen", teilte etwa die AOK Rheinland/ Hamburg dem Sender mit. Der Bundesdatenschutzbeauftragte betonte hingegen „in vielen Fällen ist es ziemlich eindeutig, dass man sich jenseits des rechtlich Zulässigen bewegt."
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