Datenbank mit Arzneimittelrisiken jetzt öffentlich und online
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder schauen Sie in die Packungsbeilage. Ab sofort haben Ärzte, Patienten und Verbraucher noch eine weitere Option: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet seit heute einen Online-Zugang zu seiner Datenbank mit Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW-Datenbank) an. „Jeder kann jetzt in den bei uns gemeldeten Verdachtsmeldungen kostenfrei recherchieren. Damit schaffen wir noch mehr Transparenz für Ärzte, Patienten und andere interessierte Bürger“, sagt BfArM-Präsident Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger.
Datenbank mit Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen
Die so genannte UAW-Datenbank umfasst alle dem BfArM seit 1995 gemeldeten Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) aus Deutschland. Ausgenommen sind Verdachtsfälle, die im Rahmen klinischer Studien gemeldet wurden oder in der wissenschaftlichen Literatur publiziert worden sind. Jedes Jahr melden Ärzte aus ganz Deutschland rund 50.000 verdächtige Medikamenten-Effekte an das BfArM, also Ereignisse, die unmittelbar nach Einnahme eines Medikaments aufgetreten sind, etwa Schwindel, Kopfweh, Erbrechen. Ob ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Arzneimittel tatsächlich existiert, ist zu dem Zeitpunkt der Meldung jedoch unklar. Erst nach und nach wertet das BfArM die Daten aus und zieht notfalls die nötigen Konsequenzen – im Extremfall ist dies der Rückruf eines Medikaments. Diese Meldungen sind, zusammen mit weiteren Informationen, Grundlage für die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch das BfArM.
50.000 Verdachtsmeldungen pro Jahr: Welche Schlüsse zieht der Verbraucher daraus?
Das BfArM warnt Patienten allerdings vor einem allzu leichtfertigen Umgang mit den Daten. „Die Rechercheergebnisse bedürfen einer medizinischen Interpretation und dürfen keinesfalls als Ersatz für eine ärztliche Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen eines Arzneimittels betrachtet werden“, teilt die Behörde mit. Die individuelle Nutzen-Risiko-Bewertung eines Arzneimittels für einen Patienten könne nur im Gespräch mit dem behandelnden Arzt getroffen werden. Entscheidende Informationsquellen zu Anwendung und Risiken von Arzneimitteln blieben weiterhin die Gebrauchsinformation („Packungsbeilage“) für Patienten und die Fachinformation für Ärzte. Ob diese Warnung allerding Gehör findet, ist fraglich. Dort, wo sensible Daten transparent gemacht werden, besteht immer die Gefahr der Fehlinterpretation oder des Missbrauchs. Das ist der Preis der Transparenz.