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„Das war kein Organhandel“

Samstag, 24. November 2012 – Autor:
Freispruch für den 41-jährigen, der im Internet seine Nieren und Leber verkaufen wollte. Das Amtsgericht Leipzig hatte ihn zuvor wegen verbotenen Organhandels verurteilt. Nun wurde das Urteil vom Landgericht Leipzig aufgehoben.
„Das war kein Organhandel“

Mann wollte Niere im Internet verkaufen: Freispruch in Leipziger Prozess

Es ist ein Präzedenzfall: Im März 2008 hatte ein deutscher Mann zwei Anzeigen bei einem Internetauktionshaus geschaltet – mit ungewöhnlichem Inhalt: Er suchte nach seinem Tod Empfänger für eine seiner beiden Nieren und seine Leber. Die Empfänger der Organe sollten seinen Kriterien entsprechen, zum Beispiel sollten sie klassische Musik und Theaterbesuche mögen. Zudem sollten sie alle Kosten erstatten, die ihm durch die Organspende entstünden, plus Hotelübernachtungen und eine Theater- oder Operettenkarte. Das Auktionshaus hatte die Anzeigen zwar noch am selben Tag gelöscht. Doch die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein und verklagte den Bilanzbuchhalter. Das Amtsgericht Leipzig verurteilet den Mann im Mai 2011 wegen verbotenen Organhandelszu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen von je zehn Euro. Dagegen hatte der Mann, der ohne Anwalt auftritt, Einspruch eingelegt.

Der Organhandel habe noch kein Versuchsstadium erreicht, urteilte der Richter

Am Dienstag, 20. November 2012, hob die 9. Strafkammer des Landegerichts Leipzig das Urteil auf: „Ein klassischer Fall von entgeltlichem Organhandel kann dem Angeklagten nicht unterstellt werden“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Kühlborn am Dienstag zur Begründung. „Wir haben in diesem Fall noch gar kein Versuchsstadium erreicht und bewegen uns im Vorbereitungsstadium.“ Der Mann habe sich daher nicht des verbotenen Organhandels schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft plädierte dafür, ihn schuldig zu sprechen und das Urteil des Amtsgerichts von 40 Tagessätzen beizubehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Der Medizinethiker Urban Wiesing zeigte in einem Interview mit dem Tagesspiegel ein wenig Verständnis für die ungewöhnliche Idee des Mannes. Er glaube zwar nicht, dass es in Deutschland eine Armut gebe, die die Menschen zum Verkauf ihrer Organe zwinge. „Es ist aber auch nicht tragisch, wenn Menschen in einer offenen, pluralen Gesellschaft auf Ideen kommen, die andere für wenig plausibel halten. So was kommt vor“, sagte Wiesing.

Foto: © cult12 - Fotolia.com

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