Das sieht die Pflegereform vor: Mehr Geld einnehmen, mehr Geld ausgeben

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Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 Prozent zunehmen. Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird ihre Zahl von rund 5 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen ansteigen. Nach 2055 sind keine starken Veränderungen mehr zu erwarten, da die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, durch geburtenschwächere Jahrgänge abgelöst werden.
Zugleich wird die Pflege schon jetzt immer teurer, und in der Kasse der Pflegeversicherung herrscht Ebbe. Nach einem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für eine Pflegereform soll es mehr Leistungen für Pflegebedürftige geben und die Beiträge gerechter erhoben werden.
Kinderlose zahlen höhere Beiträge für die Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Diese Maßnahme ist mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro/Jahr verbunden. Zugleich wird der Beitragssatz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach der Kinderzahl differenziert.
Eltern zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 Prozent. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt nur ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder.
Mehr Geld für häusliche und stationäre Pflege
Das Pflegegeld für pflegende Angehörige wird zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht. Die Beträge für Pflegesachleistungen steigen 2024 ebenfalls um 5 Prozent. Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen ab dann pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage.
Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge, die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5 auf 15 Prozent bei bis zu 12 Monaten Verweildauer, von 25 auf 30 Prozent bei 13 - 24 Monaten, von 45 auf 50 Prozent bei 25 - 36 Monaten und von 70 auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten angehoben.
Geld- und Sachleistungen an Preisentwicklung anpassen
Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten.
Die komplex und intransparent gewordenen Regelungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden neu strukturiert und systematisiert, heißt es weiter in dem Entwurf. Die verfahrens- und leistungsrechtlichen Inhalte sollen in voneinander getrennten Vorschriften übersichtlicher und adressatengerechter aufbereitet werden, schreiben die Verfasser etwas nebulös.
Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
Zudem sollen die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert werden. In der stationären Pflege wird die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt. Dabei ist die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen.
Um das Potential der Digitalisierung zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung zu nutzen und die Umsetzung in die Praxis zu unterstützen, wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen (derzeit etwa 300 Millionen Euro) wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.