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„Das Cannabis-Gesetz hätten wir nicht gebraucht”

Mittwoch, 2. Januar 2019 – Autor:
Mit dem 2017 in Kraft getretenen Cannabis-Gesetz wurde der Weg der evidenzbasierten Medizin verlassen. Das sagt der Neurologe Prof. Dr. Mathias Mäurer. Im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin erläutert er seine Bedenken.
Cannabis-Gesetz, überflüssig

Prof. Mathias Mäurer

Herr Professor Mäurer, verordnen Sie Ihren Patienten Cannabis?

Mäurer: Ja, sogar regelmäßig. MS-Patienten bekommen es vor mir gegen Spastiken, und in begründeten Fällen verordne ich es auch chronischen Schmerzpatienten. Ich verschreibe aber grundsätzlich nur Fertigarzneimittel, denn nur da kenne ich die exakten Inhaltsstoffe und Dosierungen.

Bei Cannabis-Blüten ist das nicht der Fall?

Mäurer: In Cannabis-Blüten variiert der Gehalt an THC und Cannabidiol (CBD) in Abhängigkeit von der verwendeten Blüte, außerdem sind neben den beiden Wirkstoffen noch eine Vielzahl anderer Substanzen enthalten. Zudem hängt die Freisetzung der Inhaltsstoffe stark vom Grad der Erhitzung ab. Je nachdem, ob ich Cannabis rauche, einen Tee davon koche oder es in Keksen verbacke, habe ich eine unterschiedliche Wirkstoffkonzentration. Ich halte das für problematisch, weil ich letztlich überhaupt nicht abschätzen kann, was der Patient zu sich nimmt – und der Patient weiß es somit auch nicht.

Dann halten Sie wahrscheinlich auch nicht viel vom Cannabis-Gesetz, das ja eben auch Blüten zum medizinischen Gebrauch erlaubt?

Mäurer: Ich finde, dass das Gesetz unsere guten Grundsätze der evidenzbasierten Medizin konterkariert. Aus gutem Grund werden Arzneimittel in aufwändigen Studien geprüft, um ausreichende Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit zur Verfügung zu haben, bevor wir eine neue Behandlung einführen. Diesen Weg hat der Gesetzgeber mit dem Cannabis-Gesetz verlassen. Die Anwendung von Cannabis-Blüten ist für mich ein Rückschritt in die mittelalterliche Medizin.

Aber Cannabis darf ja nur als Ultima Ratio verschrieben werden, also wenn Patienten nichts anderes mehr hilft. Keine gute Idee?

Mäurer: Dafür hätte es kein Cannabis-Gesetz gebraucht, auch vor Einführung des Gesetzes gab es die Möglichkeit zur Sonderverordnung von Cannabis in medizinischen Indikationen. Es musste eine Genehmigung beim BfArM eingeholt werden. Außerdem gibt es auch seit mehreren Jahren Fertigarzneimittel, die entweder THC und/oder CBD enthalten, mit denen man das Wirkprinzip im Einzelfall austesten kann. Das Gesetz ist auch deswegen keine gute Idee, weil aus meiner Sicht auch der Patient ein Recht darauf hat, über die Risiken und Nebenwirkungen von Cannabis in einer bestimmten Indikation Bescheid zu wissen.

Könnten mehr Studien Klarheit schaffen?

Mäurer: Das ist der nächste Punkt, der mich an dem Gesetz stört. Cannabis ist eineinteressante Substanz, die unter Umständen in ganz unterschiedlichen medizinischen Indikationen von Wert sein könnte. Durch das Cannabis-Gesetz, das ja letztlich die Verordnung in vielen Indikationen unter bestimmten Voraussetzungen freigibt, gibt es letztlich keinen Anreiz mehr für die Hersteller, Cannabis weiter wissenschaftlich zu erforschen und vernünftige klinische Studien bei unterschiedlichen Indikationen durchzuführen. Das ist ja durch die aktuelle Liberalisierung nicht mehr notwendig.

Was weiß man denn bisher über Cannabis?

Mäurer: Es gibt eine ganz gute Evidenz für die Behandlung von Spastiken sowie zur Behandlung von Übelkeit im Rahmen einer Chemotherapie und Appetitstörung bei HIV-Infektionen. Etwas geringere Evidenz existiert für die Behandlung chronischer Schmerzen. Bei allen anderen Indikationen ist die Evidenzlage eher dünn. Ich selbst verordne Cannabis häufig bei MS-Patienten zur Behandlung der Spastik. Es ist aber nicht so, dass es grundsätzlich konventionellen antispastischen Medikamenten überlegen ist und es einen großen Aha-Effekt gegeben hätte, als ein Cannabis Fertigarzneimittel zur Spastiktherapie verfügbar war. Manche Patienten kommen sehr gut damit zurecht, andere eben weniger.

Die Nachfrage nach medizinischem Cannabis ist allein in den ersten neun Monaten nach dem Gesetzesbeschluss um 500 Prozent gestiegen. Gibt es wirklich einen so hohen Bedarf?

Mäurer: Den Bedarf halte ich für stark überzogen. Ich glaube, dass wir für die Indikationen, für die Cannabis jetzt angefragt wird, deutlich bessere und vor allem geprüfte Fertigarzneimittel haben. Aber ich denke, es gibt Patientengruppen, die leider mehr Vertrauen in die Blüten der Hanfpflanze haben, weil es „natürlicher“ und damit aufregender ist, als ein ausgereiftes und exakt untersuchtes und getestetes Produkt eines pharmazeutischen Herstellers. Wahrscheinlich ist es eine Strömung unserer Zeit, dass vielen Menschen die Errungenschaften unseres Gesundheitssystems so selbstverständlich vorkommen, dass Sie den Wert einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung gar nicht mehr zu schätzen wissen – und dann eben anfällig für unsinnige Alternativen werden. Und dann darf man eben auch nicht vergessen, dass Cannabis-Blüten natürlich auch ein beliebtes Rauschmittel sind.

Viele Mediziner denken wie Sie. Warum glauben Sie, hat der Gesetzgeber dennoch das Cannabis-Gesetz beschlossen?

Mäurer: Der öffentliche Druck war zu groß, Schwerkranken etwas vorzuenthalten. Das möchte kein Politiker auf die eigene Kappe nehmen. Letztlich glaube ich, geht es auch um eine Legalisierung „light.“

Interessant. Wahrscheinlich Sind Sie auch kein Freund einer Legalisierung von Cannabis?

Mäurer: Wissen Sie, es gibt sehr viele junge Menschen, die nach dem ersten Joint mit einer akuten Psychose in die Psychiatrie eingeliefert werden – und für die Hirnfunktion ist Cannabis wahrscheinlich auch nicht ganz unproblematisch. Es stimmt zwar, dass die Droge Alkohol ein noch viel größeres Problem in Deutschland ist. Unsere aus meiner Sicht viel zu lockere Handhabung von Alkohol hat natürlich noch viel größere gesundheitliche Folgen. Aber deswegen eine andere Droge freizugeben, ist sicher nicht der richtige Weg.

Prof. Dr. Mathias Mäurer ist Chefarzt der Klinik für Neurologie am Juliusspital Würzburg

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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