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Das ändert sich für GKV-Versicherte in 2019

Donnerstag, 27. Dezember 2018 – Autor:
Geringere Krankenkassenbeiträge, aber steigende Pflegekassenbeiträge. Das ändert sich 2019 im Gesundheitswesen.
2019 ändert sich so einiges im Gesundheitswesen

2019 ändert sich so einiges im Gesundheitswesen

Gesetzlich Krankenversicherte dürfen sich im neuen Jahr auf geringere Krankenkassenbeiträge freuen. Denn 2019 wird die „paritätische Finanzierung“ wieder eingeführt, das heißt der Arbeitgeber wird sich zur Hälfte an den Beiträgen beteiligen. Das gilt auch für die Zusatzbeiträgen, die momentan noch komplett von den Arbeitnehmern getragen werden. 

Auf der anderen Seite hebt die Pflegeversicherung zum 1. Januar ihre Beitragssätze an. Der Beitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent an, für Kinderlose auf 3,3 Prozent ihres Einkommens. Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zu gleichen Teilen. 

Selbstständige mit geringem  Einkommen werden entlastet

Entlastungen gibt es dagegen für Selbstständige mit geringem Einkommen, die gesetzlich krankenversichert sind. Die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage wird von 2.283,75 Euro (2018) auf 1.038,33 Euro (2019) mehr als halbiert. Für die Krankenkassenbeiträge heißt das: Wer als Selbstständiger ein Einkommen von bis zu 1.038,33 Euro hat, zahlt je nach Krankenkasse künftig zwischen rund 165 Euro und rund 190 Euro. Bislang sind es mindestens 342,57 Euro. Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Schnellere Arzttermine

Eine weitere Neuerung sind Maßnahmen, die Gesetzlich Krankenversicherte einen schnelleren Arzttermin ermöglichen sollen. Unter anderem werden die Mindestsprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte von bisher 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen werden zudem künftig neben Terminen beim Facharzt und Psychotherapeuten auch Termine beim Hausarzt vermitteln und rund um die Uhr bundesweit unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 erreichbar sein. Die Regelungen treten voraussichtlich zum 1. April und 1. Juli 2019 in Kraft. 

Früher zur Darmkrebsvorsorge

Auch bei der Darmkrebsfrüherkennung ändert sich etwas zu Gunsten der Versicherten. Männer können 2019 bereits ab 50 Jahren auf Kassenkosten eine Darmspiegelung zur Krebsfrüherkennung durchführen lassen – fünf Jahre früher als bisher. Darüber hinaus wird pflegenden Angehörigen der Zugang zur stationären Rehabilitation in Reha-Kliniken erleichtert. Die bisherige Regelung entfällt, wonach sie vorrangig ambulante Maßnahmen in Anspruch nehmen müssen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen des neuen Jahres auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Foto: © Monkey Business - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Berlin
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