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Das ändert sich 2016 für gesetzlich Krankenversicherte

Mittwoch, 30. Dezember 2015 – Autor:
Der Jahreswechsel bringt für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einige Neuerungen. Die Zusatzbeiträge steigen, es gibt mehr Leistungen für die Pflege und weniger Wartezeit auf einen Facharzt-Termin. Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) listet auf, was sich für die Versicherten 2016 ändert.
2016 ändert sich einiges für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Für Krankenkassen-Mitglieder ändert sich 2016 einiges – Foto: Zerbor - Fotolia

Die Zusatzbeiträge steigen, damit erhöht sich der Beitragssatz auf durchschnittlich 15,7 Prozent. Er kann aber bei einer Kasse darunter, bei einer anderen darüber liegen. Bei der DAK fällt der Zuschlag bislang am größten aus: Der Zusatzbeitrag steigt bei der drittgrößten gesetzlichen Krankenkasse von 0,9 auf 1,5 Prozent, der Beitragssatz damit auf insgesamt 16,1 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen, bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, wird auf 50.850 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 56.250 Euro. Oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Was sich 2016 für Krankenversicherte ändert: Schneller zum Termin

Ende Januar 2016 gehen die sogenannten Terminservicestellen an den Start. Für Versicherte sollen sich damit die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verkürzen. Die Servicestellen müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln, wenn der Versicherte eine Überweisung vorlegen kann. Die Wartezeit auf den Termin darf maximal vier Wochen betragen, die Entfernung zur Praxis muss zumutbar sein. Kann kein Termin vermittelt werden, muss ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden.

Bei planbaren Eingriffen, in deren Folge andere gesundheitliche Beschwerden entstehen können, soll es für Versicherte das Recht auf eine Zweitmeinung geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt die Krankheitsbilder oder Indikationen fest, für die der Anspruch auf ein Zweitmeinungsverfahren gelten soll.

Was sich 2016 ändert: Besseres Entlassungsmanagement

Entlassungen aus einem Krankenhaus verlaufen gerade bei schweren Eingriffen für Patienten nicht immer reibungslos. Der Patient muss häufig noch am Tag der Entlassung einen Arzt aufsuchen, um eine neue Krankschreibung oder ein Rezept zu erhalten. Das ändert sich: Das Krankenhaus kann bei der Entlassung für bis zu sieben Tage Arzneimittel, häusliche Krankenpflege oder Heilmittel verschreiben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bauen die Förderung von Präventionsmaßnahmen aus. Besonders die Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben wird gestärkt. Untersuchungen von Gesundheitsrisiken, Früherkennung und eine Präventionsberatung sind künftig bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Das Mindestalter von 35 Jahren für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen entfällt.

Was sich 2016 ändert: Mehr Geld für Pflege

Zuweilen muss ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, statt wie bisher im eigenen Haus in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Diese Kurzzeitpflege kann künftig maximal acht Wochen im Jahr (bislang vier) in Anspruch genommen werden.

Zur finanziellen Unterstützung erhalten Pflegebedürfte, die ihre Pflege durch Nachbarn oder Verwandte selbst sicher stellen, ein Pflegegeld. Fällt die Pflegepersonen wegen einer Erkrankung oder eines Urlaubes aus, oder wird der Pflegebedürftige kurzzeitig in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt, dann wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Dieser Zeitraum wird von bislang vier auf sechs Wochen (Ausfall) beziehungsweise acht Wochen (stationäre Versorgung) ausgeweitet.

Foto: Zerbor

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin , Pflege

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