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Covid-19 ist Berufskrankheit Nummer eins

Samstag, 9. April 2022 – Autor:
Bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind im Jahr 2021 doppelt so viele Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit eingegangen als im Jahr 2020, das selbst schon ein Ausnahmejahr war. Verfünffacht hat sich innerhalb dieser Zeit die Zahl der Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit Corona. Mit rund 100.000 anerkannten Fällen ist Covid-19 derzeit die häufigste anerkannte Berufskrankheit.
Grafik: Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheit 2019 bis 2021.

Auffällig bei der Zahl der Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit: Die Menge der Anzeigen, die Covid-19 betrifft, hat sich innerhalb eines Jahres verfünffacht (hellblau). Die Zahl bei den klassischen Berufskrankheiten (dunkelblau) ist dagegen rückläufig. – Foto: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Während die Meldungen bei klassischen Berufskrankheiten im vergangenen Jahr 2021 erneut leicht zurückgegangen sind, hat sich die Zahl der bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingegangenen Verdachtsanzeigen auf Covid-19 als Berufskrankheit im Vergleich zum Vorjahr 2020 verfünffacht. Das geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), jetzt veröffentlicht hat.

Berufskrankheiten: Verdachtsanzeigen verdoppeln sich

226.611 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit sind im abgelaufenen Jahr 2021 bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eingegangen. „Das sind mehr als doppelt so viele wie 2020, das selbst schon ein Ausnahmejahr war“, heißt es in einer Mitteilung der DGUV. Davon betrafen gut 150.000 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten, die mit der Corona-Pandemie zusammenhängen.

Covid-19: 100.000-mal als Berufskrankheit anerkannt

Verdachtsanzeigen sind dabei zu unterscheiden von den nach erfolgter Prüfung durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tatsächlich anerkannten Fällen als Berufskrankheit. Offiziell anerkannt wurde eine Berufskrankheit im vergangenen Jahr 2021 in 123.228 Fällen. Rund 100.000 dieser Fälle entfielen laut DGUV auf Covid-19. „Die Zahl der anerkannten Fälle lag damit mehr als dreimal so hoch wie im Vorjahr“, bilanziert die DGUV die Entwicklung. „Wie schon 2020 gingen die meisten beruflich bedingten Erkrankungen auf eine Corona-Infektion bei der Arbeit zurück.“ Covid-19 ist damit in Deutschland erneut Berufskrankheit Nummer eins.

Bei nicht-medizinischen Berufen gilt Covid-19 als „Arbeitsunfall“

In bestimmten Fällen kann eine Covid-19-Erkrankung von der DGUV nicht nur als „Berufskrankheit“ eingestuft und anerkannt werden, sondern auch als „Arbeitsunfall“. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Infektion im beruflichen Kontext mit dem Coronavirus außerhalb medizinischer Tätigkeitsbereiche erfolgt. Wie aus den Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung hervorgeht, ist der besonders starke Anstieg bei den tödlichen Arbeitsunfällen 2020/2021 um 113 auf insgesamt 512 Fälle zum großen Teil auf Todesfälle bei Reha-Patienten zurückzuführen, die stationär behandelt werden mussten und an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung starben.

Covid-19: Weniger Renten-Fälle als bei anderen Berufskrankheiten

Die überwiegende Mehrheit von Erkrankungen an Covid-19 verläuft, ohne dass es zu bleibenden Beeinträchtigungen kommt. Die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit stieg daher nicht in gleichem Umfang. Mit 5.290 neuen Renten lag sie um 4,6 Prozent höher als im Vorjahr.

Warum es 2021 so viele Fälle von Corona als Berufskrankheit gab

„Die Zahlen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten spiegeln weiterhin die Auswirkungen der Pandemie", sagt Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Die Beschäftigten waren 2021 wieder etwas mobiler und nicht mehr ausschließlich im Homeoffice. Parallel dazu gab es starke Ausbrüche der Infektion und dementsprechend viele Beschäftigte, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich, die sich bei der Arbeit infiziert haben. Ihnen versuchen wir weiterhin die beste Unterstützung zu geben. Dazu gehören auch unsere Angebote zur Rehabilitation bei Long-Covid."

Stichwort „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV)

Die gesetzliche Unfallversicherung ist jener Zweig der Sozialversicherung, der für Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten zuständig ist. Unter ihren Versicherungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Infektion mit dem Corona-Virus mit einer anschließenden Erkrankung an Covid-19 fallen. Angesichts vieler Infektionen im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege blieb die Pandemie daher auch 2021 bestimmend für das Versicherungsgeschehen. Pflegekräfte, aber auch Arzthelferinnen gehören zu den Berufsgruppen, die am häufigsten von einer Infektion mit dem Coronavirus betroffen sind.

Hauptkategorie: Corona
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