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Corona-Krise: Kann ich noch zum Zahnarzt gehen?

Donnerstag, 2. April 2020, aktualisiert: 07.04.2020 – Autor: Anne Volkmann
Wer akute Zahnschmerzen hat, braucht auch in Corona-Zeiten einen Zahnarzt. Doch was ist beispielsweise mit Vorsorgeuntersuchungen? Selbst die Zahnärzte sind sich uneins, wie sie mit der Krise umgehen und wen sie noch behandeln sollen.
Corona, Zahnarzt

Sollte ich während der Corona-Pandemie noch zum Zahnarzt gehen? Experten raten: Ja, aber nur bei akuten Beschwerden. – Foto: ©Spectral-Design - stock.adobe.com

Welche Arztbesuche kann oder sollte ich während der Corona-Pandemie noch wahrnehmen? Viele Patienten sind zurzeit verunsichert – das gilt insbesondere vor einem Zahnarztbesuch. Denn die Infektionsgefahr für die Patienten sowie für Ärzte und Personal scheint hier besonders hoch zu sein. Dennoch betont die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), dass Zahnarztbesuche weiterhin möglich sind. Sie bittet jedoch Patienten, die Symptome einer möglichen Corona-Infektion haben, begründete Verdachtsfälle sind oder sogar bestätigt an Covid-19 erkrankt sind, nicht in die Praxis zu kommen. Betroffene sollten sich telefonisch beim Zahnarzt melden, um das weitere Vorgehen abzuklären.

BZÄK lehnt Praxisschließungen ab

Die BZÄK reagierte mit ihrem Statement auch auf die Forderungen mancher Zahnärzte, eine Schließung der Praxen anzuordnen, um der Ausbreitung von SARS-CoV-2 entgegenzuwirken. Dagegen wenden sich die BZÄK und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die zusammen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein Maßnahmenpaket erarbeitet haben. In einer gemeinsamen Erklärung werden die Zahnärzte aufgefordert, die Versorgung der Patienten aufrechtzuerhalten. Darin heißt es: „Angeordnete Praxisschließungen, wie sie inzwischen von einigen Zahnärztinnen und Zahnärzten gefordert werden, stehen nicht zur Diskussion und sind auch aus rechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich.“

Nicht notwendige Zahnarztbesuche besser verschieben

Die Experten raten allerdings, auf nicht notwendige Zahnarztbesuche während der Corona-Krise zu verzichten. „Nicht erforderliche Behandlungen sollten nicht mehr durchgeführt und die Hygienevorschriften sowie das Infektionsschutzgesetz penibel eingehalten werden, um die Menschen genauso wie Personal bestmöglich vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen“, erklären der Vorsitzende der KZBV Dr. Wolfgang Eßer und BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Einige Zahnarztpraxen bieten mittlerweile auch nur noch Notfallsprechstunden an, andere erklären auf Nachfrage jedoch, die Versorgung unverändert fortführen zu wollen.

Auch John Ziebuhr, Leiter des Instituts für Medizinische Virologie der Universität Gießen, rät dazu, auf nicht unbedingte notwendige Zahnarztbesuche vorerst zu verzichten. Zahnärzte seien besonders gefährdet, sich bei einem infizierten Patienten anzustecken, so der Infektiologe. „Denn in den ersten Tagen nach einer Infektion sind die Viren vor allem im Rachenraum hoch konzentriert. Beim Bohren, wenn sich mit dem Wasser ein feiner Nebel bildet, könnten Viren auch aus dem Rachenraum und der Mundhöhle in die Luft gelangen.“

Infizierte Patienten sollten spezielle Zentren aufsuchen

Neben einem guten Mundschutz und Handschuhen sollten Zahnärzte deshalb Schutzbrillen tragen, so Ziebuhr. Das Virus könne durchaus auch über die Augenschleimhaut in den Körper gelangen.

Ist ein Patient nachweislich mit dem Coronavirus infiziert, sollte er sich im Notfall zunächst mit ihrem Hauszahnarzt oder dem zahnärztlichen Notdienst telefonisch in Verbindung setzen. Eine Behandlung sollte nur bei strenger Indizierung und nach einem Vorschlag der KZBV in speziellen zahnmedizinische Behandlungszentren erfolgen.

Nachweise im Bonusheft: Klärung steht an

Doch was passiert, wenn der letzte Zahnarztbesuch schon länger her ist und der lückenlose Versorgungsnachweis im Bonusheft gefährdet ist? Dieser ist notwendig, um bei einem Zahnersatz höhere Zuschüsse von der Krankenkasse zu erhalten. Dabei gilt allerdings, dass Erwachsene pro Kalenderjahr einen Stempel nachweisen müssen. Wer also die letzte Vorsorgeuntersuchung im Frühjahr 2019 hatte, kann sich noch bis zum Winter 2020 Zeit lassen.

Kinder und Jugendliche benötigen hingegen zwei Stempel pro Jahr; hier könnte es schon eher Probleme geben. Bisher gibt es auf diese Fragen jedoch noch keine konkrete Antwort von der Bundeszahnärztekammer.

Zahnärzte beklagen fehlende Unterstützung

Nicht nur für die Patienten, auch für die Zahnärzte selbst stellt die aktuelle Situation eine große Verunsicherung dar - und das auch in finanzieller Hinsicht. Immer mehr Zahnärzte melden, dass sie die derzeitigen Umsatzeinbußen nicht mehr lange verkraften können, und fordern eine Auweitung des Corona-Schutzschirm auf Zahnarztpraxen.

Warum für Zahnärzte eine Kompensation der Umsatzeinbußen bisher nicht vorgesehen sei, sei unverständlich, so BZÄK-Präsident Engel. Zahnärzte seien aktuell „von nie dagewesenen Einnahmeausfällen betroffen."

Foto: © Adobe Stock/Spectral-Design

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin , Corona
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