
CBD-Produkte wie CBD-Öl sollen gegen Schmerz oder Depression helfen - ohne zu berauschen – Foto: ©chalermchai - stock.adobe.com
Cannabidiol (CBD) ist im Trend. Die Hanf-Substanz wird als Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Inhaltsstoff von Lebensmitteln verkauft und verspricht vielfältige Wirkungen. Doch die CBD-Produkte sind weniger sicher als gedacht. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin.
In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl an Produkten auf den Markt gekommen. So gibt es Kaugummis und Kekse mit CBD; auch bei Bier oder Erfrischungsgetränken kommt CBD zum Einsatz.
Köln hat Vertrieb von CBD-Produkten verboten
CBD-haltige Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel sind gemäß Novel-Food-Katalog der Europäischen Union in der Regel als neuartige Lebensmittel eingestuft und bedürfen einer Zulassung. Die Einstufung von Erzeugnissen und Bewertung der Verkehrsfähigkeit ist allerdings Aufgabe der Landesbehörden. Eine einheitliche Linie gibt es nicht.
Eindeutig hat sich bislang nur die Stadt Köln positioniert, heißt es weiter in einer Pressemitteilung der UPD. Per Allgemeinverfügung untersagte die Stadt im Juni 2020 Cannabidiol (CBD) in Form von Cannabidiol-Isolaten oder mit Cannabidiol angereicherte Hanf-Extrakte als Zusatz in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln im stationären Handel, Versandhandel oder Internet zu vertreiben.
CBD-Öl ohne Absprache mit dem Arzt
Patienten, die Rat bei der UPD suchen, berichten, sie nehmen Cannabidiolhaltige-Präparate wie CBD-Öl ein, ohne vorher mit ihrem Arzt gesprochen zu haben. Andere wissen nicht, wie sie das Öl dosieren müssen und welche Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen es hat.
Die Ratsuchenden erhoffen sich oft durchschlagende medizinische Wirkungen: Dem Werbeversprechen nach soll CBD entspannend, schmerzlindernd, entzündungshemmend und angstlösend wirken. Wissenschaftliche Belege für diese Wirkungen sind bislang oft nicht vorhanden oder nicht ausreichend.
CBD-Produkte nicht so sicher wie gedacht
Hinzu kommt: Bei vielen Präparaten ist der Gehalt an CBD und anderen Bestandteilen oft unklar. Nach bisheriger Erkenntnis wirkt CBD nicht berauschend und gilt deshalb nicht als Betäubungsmittel. Die Produkte enthalten aber häufig auch Anteile des psychoaktiven Hanf-Wirkstoffs THC.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass die in CBD-Ölen nachgewiesenen THC-Mengen häufig die Richtwerte übersteigen und eine gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. CBD-Produkte sind also nicht so sicher wie gedacht.
THC-Grenzwert überschritten
Verkehrsfähige Lebensmittel dürfen höchstens 0,2 Prozent THC enthalten, doch dieser Grenzwert wird von vielen Hanf-Lebensmitteln nicht eingehalten. Hierüber informierte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk. Demnach wurde mehr als die Hälfte von 49 Lebensmittelproben von CBD-Produkten in seinem Bundesland als nicht sicher eingestuft - in den meisten Fällen aufgrund erhöhter THC-Werte.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband schließlich macht noch auf eine andere problematische Begleiterscheinung des Konsums von CBD-Präparaten aufmerksam: "Durch die in hanfhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen (legalen) Mengen an THC kann es zu positiven Urintests (Drogentests) kommen."
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