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CBD-haltige Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden

Donnerstag, 17. Dezember 2020 – Autor:
Auch wenn CBD-haltige Produkte vielerorts schon zu haben sind und es ein Urteil von Europäischen Gerichtshof gibt: Lebensmittel mit Cannabidiol dürfen in Deutschland weiterhin nicht verkauft werden. Die Zulassung als Novel Food ist noch nicht durch.
Cannabidiol ist laut Europäische Gerichtshof kein Suchtmittel. Doch Lebensmittel mit dem Stoff bleiben bis zu ihrer Zulassung verboten

Cannabidiol ist laut Europäische Gerichtshof kein Suchtmittel. Doch Lebensmittel mit dem Stoff bleiben bis zu ihrer Zulassung verboten – Foto: ©roxxyphotos - stock.adobe.com

Macht Cannabidiol (CBD) süchtig? Nein, hat der Europäische Gerichtshof am 19. November 2020 geurteilt. Der Stoff aus dem Hanf sei nicht als Suchtstoff einzustufen. Die Europäische Kommission hat daraufhin die EU-Mitgliedstaaten informiert, dass – dem Urteil folgend – CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein können, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben. Doch Kaugummis, Kekse und andere Lebensmittel mit Cannabidiol bedürfen einer Zulassung als neuartiges Lebensmittel „Novel Food“, bevor sie verkauft werden dürfen. Und diese Zulassung liegt noch für kein Produkt vor.

CDD-haltige Lebensmittel benötigen EU-Zulassung

Vielmehr prüft die Europäische Kommission gerade 50 Anträge auf Zulassung. Da die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind, bleibt offen, ob CBD-haltige Produkte künftig tatsächlich als Lebensmittel (Novel Food) oder doch als Arzneimittel einzustufen sind. Bei der Prüfung wird auch die in dem jeweiligen Produkt eingesetzte Menge Cannabidiol berücksichtigt. Je nach CBD-Gehalt könnte das Produkt dann auch als Arzneimittel bewertet werden und eben nicht für den Supermarkt geeignet sein.

„Auch wenn mancherorts zu lesen ist, CBD-Produkte könnten jetzt legal als Lebensmittel verkauft werden, so trifft dies unserer Einschätzung nach nicht zu“, sagt Friedel Cramer, Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). „Solche Aussagen sind einfach nur viel Lärm um nichts“, so Cramer weiter. Es bleibe das Ergebnis der Prüfung der Europäischen Kommission abzuwarten.

Verkauf in Deutschland und EU noch nicht gestattet

Solange das Zulassungsverfahren andauert, hat daher die Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiterhin Bestand: Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.

Neuartige Lebensmittel, also Novel Foods müssen von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Die Kommission wird dabei von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterstützt, die die Sicherheit des neuartigen Lebensmittels bewertet.

Dieser Verfahrensschritt dauert in der Regel neun Monate, jedoch nur, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Sonst kann das Verfahren auch länger dauern. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vergehen von der Antragstellung bis zur Zulassung eines neuartigen Lebensmittels in der Regel mindestens 15 Monate.

Da die Prüfungen gerade erst wieder aufgenommen wurden, ist wohl im kommenden Jahr eher nicht mit der Zulassung von CBD-haltigen Lebensmitteln zu rechnen.

Foto: © Adobe Stock/roxxyphotos

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