Cannabis-Konsum: Haaranalyse nicht beweiskräftig
Ob jemand Cannabis konsumiert hat, wird bislang anhand von Haaranalysen ermittelt. Denn es gilt als gesichert, dass spezifische Abbauprodukte des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC im Haar einen Konsum zweifelsfrei beweist. Nicht selten haben solche „Beweise“ schon zum Verlust von Arbeitsplätzen oder dem Entzug des Sorgerechts geführt.
Rechtsmediziner und Toxikologen der Universität Freiburg zweifeln die Beweislage jedoch an. In einer Studie konnten sie zeigen, dass ebendiese Abbauprodukte von THC auch über Schweiß und Hauttalg bei Körperkontakt auf andere Personen übertragen werden können. Nach einer solchen Übertragung finden sich selbst nach mehrmaliger Haarwäsche noch Spuren von THC in den Haaren, wie die Wissenschaftler im Fachmagazin Scientific Reports schreiben.
Haaranalyse kann zu falschen Rückschlüssen führen
„Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann“, sagt der Toxikologe Prof. Volker Auwärter. In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation der Ergebnisse einer Haaranalyse zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen, so der Experte.
In der Freiburger Studie führten zwei der Autoren einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmäßiger Einnahme von Dronabinol – einem halbsynthetisch hergestelltem THC - und umfangreiche Messungen durch. Dabei konnte gezeigt werden, dass eine Einlagerung von THC nicht über den Blutkreislauf stattfindet. Auch ein Abbauprodukt von THC, das in Zweifelsfällen bisher zum eindeutigen Nachweis eines Konsums herangezogen wurde, kann den Forschern zufolge über Schweiß und Sebum eines Konsumenten auf andere Personen übertragen werden.
Cannabis-Rauch schlägt sich in den Haaren nieder
Die Studie bestätigt frühere Untersuchungen, in denen die Freiburger Forscher nachweisen konnten, dass es zu einer von außen herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten bleibt. „Außerdem werden bereits durch das bloße Hantieren mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen“, so Auwärter. Sein Fazit: Eine Haaranalyse ist kein eindeutiger Beweis für den tatsächlichen Konsum von Cannabis.
Welche rechtlichen Konsequenzen das hat, bleibt vorerst offen.
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