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Cannabis aus deutschem Anbau ab Herbst 2020

Sonntag, 3. Februar 2019 – Autor:
Seit zwei Jahren können Patienten bei bestimmten schweren Erkrankungen medizinisches Cannabis legal erhalten – auf Rezept und von der Krankenkasse bezahlt. Der Bedarf kann bisher aber nur durch Importe gedeckt werden. Das soll sich jetzt ändern: Für Herbst kommenden Jahres wir die erste Ernte aus deutscher Produktion erwartet.
Cannabis-Feld, Person prüft Pflanzen in der Hand

Cannabis als Medikament: Unter staatlicher Aufsicht und Regie wird Medizinalhanf demnächst auch in Deutschland angebaut. – Foto: stokkete - Fotolia

Patienten mit Extrem-Kopfschmerzen zum Beispiel, bei denen konventionelle Medikamente versagen,  verbinden mit der Einnahme von medizinischem Cannabis große Hoffnungen. Doch an Cannabis-Präparate heranzukommen, erweist sich trotz der offiziellen Zulassung in Deutschland zum 1. März 2017 nach wie vor als mühsam und kompliziert. Einer der Gründe: In Deutschland wurde Medizinalhanf bisher überhaupt nicht angebaut. Das wird sich jetzt ändern: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erwartet nach eigenen Angaben die erste Ernte für das vierte Quartal 2020.

Im soeben beendeten Ausschreibungsverfahren des Bundesinstituts haben 79 Einzelbieter oder Bietergemeinschaften für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken Angebote abgegeben. Das BfArM wertet die Angebote nun aus, die Zuschlagserteilung soll im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Gut ein Jahr später wird es dann voraussichtlich das erste Medizin-Cannabis  aus deutscher Herstellung geben.

Angestrebte Jahresproduktion: 10.400 Kilogramm

Die Ausschreibung umfasst 10.400 Kilogramm Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 Kilogramm. Mit der Aufteilung der im Inland zu produzierenden Jahresmenge in 13 Lose zu je 200 Kilogramm sollte eine Beteiligung auch von kleineren Unternehmen erreicht und zugleich im Sinne der Patientenversorgung das Ausfallrisiko vermindert werden.

Steigendes Interesse bei Patienten mit chronischen Leiden

Eine erste Ausschreibung des BfArM war vom Oberlandesgericht Düsseldorf auf die Klage eines Bieters hin gekippt worden. Wegen des in jüngster Zeit rapide gewachsenen Interesses an medizinischem Cannabis wurde in der aktuellen Ausschreibung die Gesamtmenge von 6.600 auf 10.400 kg für vier Jahre aufgestockt.

Auch nach dem Produktionsbeginn im Inland wird ein Import weiterhin möglich – und nötig – sein. Rechtlich gesehen kann medizinisches Cannabis aus jedem Land importiert werden, das den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle nach Maßgabe der völkerrechtlichen Vorgaben des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 durchführt und das medizinische Cannabis in gesicherter Arzneimittelqualität anbietet.

Staatliche „Cannabisagentur“ koordiniert und kontrolliert den Anbau

In Deutschland wird Medizincannabis künftig unter der Kontrolle einer staatlichen „Cannabisagentur“ erzeugt, vertrieben und an Endverbraucher abgegeben werden. Diese Agentur ist beim Bundesinstitut BfArM in Berlin angesiedelt. Sie kontrolliert Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung, Verpackung sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller. Produzenten sind Privatunternehmen, die in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten haben und von der Cannabisagentur beauftragt werden. Das im Auftrag der Agentur angebaute Cannabis dient ausschließlich medizinischen Zwecken und wird in Form von Blüten oder Zubereitungen als Arzneimittel in Apotheken abgegeben werden. Bei Anbau und Inverkehrbringen dieses Cannabis müssen alle arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Bundesinstitut darf keine Profite erwirtschaften

Laut BfArM wird die ihm zugehörige Agentur das in Deutschland angebaute medizinische Cannabis nach den völkerrechtlichen Vorgaben ankaufen, in Besitz nehmen und einen Herstellerabgabepreis festlegen. Zu dem soll die Substanz etwa an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkauft werden. Bei der Bildung dieses Abgabepreises darf die „Cannabisagentur“ die Personal- und Sachkosten einpreisen, die beim BfArM bei der Erfüllung dieser Aufgabe anfallen. Gewinne oder Überschüsse erzielen darf das Bundesinstitut mit dem unter seiner Regie produzierten Medizinal-Cannabis aber nicht erwirtschaften.

Foto: Fotolia.com/stokkete

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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