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Bundeszentrale informiert über Grippeschutzimpfung

Donnerstag, 12. November 2015 – Autor: Angela Mißlbeck
Wann ist eine Grippeimpfung sinnvoll? Welche Krankenkassen zahlen für die Impfung gegen saisonale Influenza? Wann ist der beste Zeitpunkt? Und wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen? Darüber informiert jetzt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
BZgA: Schwangere sollen Grippeschutzimpfung nutzen

Grippeschutzimpfung jetzt - dazu rät die BZgA – Foto: Zerbor - Fotolia

Gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) hat die BZgA die Kampagne „Wir kommen der Grippe zuvor“ gestartet. Ziel ist es, verschiedene Risikogruppen spezifisch aufzuklären.

Ein erster Rat der Bundesbehörden: Wer sich gegen saisonale Influenza impfen lassen will, sollte das bis Ende November getan haben. Daher ist jetzt die beste Zeit für die Grippeschutzimpfung – wenn sie noch nicht erfolgt ist. Die BZgA verweist darauf, dass die Grippeinfektionen erfahrungsgemäß nach dem Jahreswechsel zunehmen. Weil es nach der Impfung etwa zehn bis 14 Tage dauert, bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat, sollte die Impfung nicht zu spät vorgenommen werden.

Für wen ist eine Grippeimpfung sinnvoll?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts empfiehlt die Grippeschutzimpfung vor allem den Menschen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Zu diesen Risikogruppen zählen Menschen über 60 Jahre, chronisch Kranke, Schwangere sowie medizinisches und pflegerisches Personal.

Vor allem die Impfempfehlung für Schwangere ist offensichtlich noch nicht sehr bekannt. „Einer aktuell veröffentlichten Befragung der BZgA zufolge haben bislang nur 41 Prozent der Schwangeren von der Grippeimpfempfehlung für werdene Mütter gehört,“ so BZgA-Leiterin Dr. Heidrun Thaiss. „Aber gerade in der Schwangerschaft ist die Immunabwehr weniger aktiv, so dass Schwangere anfälliger für Infektionen sind.“ Zudem bestehe für das heranwachsende Kind die Gefahr von Wachstumsverzögerungen sowie von Fehl- oder Frühgeburten durch eine Grippeerkrankung der Mutter. „Diese Risiken für Mutter und Kind lassen sich durch eine Grippeimpfung vermeiden,“ meint Thaiss.

Die BZgA verweist auf einen weiteren Vorteil der Impfung für Schwangere: Wenn die werdende Mutter geimpft ist, wirkt dieser Impfschutz nicht nur auf das Baby im Mutterleib, sondern auch noch nach der Geburt. Damit leistet die Grippeimpfung einen wichtigen Beitrag zum Nestschutz. Denn Säuglinge können erst ab einem Alter von sechs Monaten geimpft werden.



Grippeschutzimpfung: Wann zahlen die Krankenkassen?

Für die benannten Risikogruppen übernehmen die Krankenkassen problemlos die Kosten der Impfung. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Wenn die STIKO eine Impfempfehlung ausspricht, müssen die Krankenkassen die Impfkosten zahlen. Viele Krankenkassen zahlen im Rahmen ihrer Präventionsstrategie aber auch für die Grippeschutzimpfung, wenn ein Versicherter nicht zu den Risikogruppen zählt. In diesem Fall ist es aber ratsam, die Kostenübernahme vorher zu klären. Auch die Kosten für weitere Impfungen, wie etwa Reiseschutzimpfungen übernehmen immer mehr Krankenkassen problemlos.

Foto: Zerbor – fotolia.com

Hauptkategorie: Prävention und Reha

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