Bisher war es schwierig, die sogenannten Designerdrogen zu verbieten. Da sie immer wieder chemisch leicht abgewandelt werden und damit als neuer Stoff gelten, greifen frühere Verbote für andere Substanzen bei ihnen nicht, obwohl sie ähnlich wirken wie beispielsweise Cannabis oder Ecstasy. Wie die Bundesregierung vergangene Woche mitteilte, sind Suchtpotential und Gesundheitsgefahren vergleichbar mit bisher schon verbotenen chemischen Verbindungen.
Jetzt hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschlossen, 26 der psychoaktiven Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufzunehmen. Damit sind die Designerdrogen nicht mehr frei verkäuflich. Verstöße gegen das BtMG werden mit zum Teil hohen Freiheitsstrafen geahndet. „Ziel ist es, den Missbrauch dieser Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern“, so das Ministerium.
Designerdrogen als „Badesalze“ verkauft
Designerdrogen werden oft als „Kräutermischungen“ oder „Badesalze“ über das Internet verkauft und sind somit bisher leicht zugänglich gewesen. Wie aus dem kürzlich veröffentlichten Drogenbericht der Bundesregierung hervorgeht, ist ihr Umsatz in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Auch ist auf dem Drogenmarkt eine Verschiebung von „herkömmlichen“ Drogen wie Heroin oder Kokain hin zu den neuen, in Laboren hergestellten Substanzen zu verzeichnen.
Der Konsum neuer psychoaktiver Substanzen ist mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden, wie es in einer Pressemitteilung des BMG heißt. Am häufigsten werden sie von jungen Männern konsumiert. Die Stoffe können verschiedene Wirkung haben, sind zum Teil dämpfend, zum Teil anregend, sollen aber bis zu 200-mal stärker wirken als beispielsweise Cannabis. Auch weiß der Konsument in der Regel nicht, wie viel von den Drogensubstanzen auf die getrockneten Kräuter geträufelt worden sind, die als Basis dienen.
Bundesrat muss Verbot zustimmen
Ein weiteres großes Problem ist auch, dass die Einnahme der Designerdrogen nicht mit herkömmlichen Drogentests nachweisbar ist. Mit der Substanz "Spice" waren die neuen Drogen schon vor Jahren in den Blick einer breiteren Öffentlichkeit geraten. "Spice" war zum Beduften von Räumen verkauft worden. Entgegen den Empfehlungen auf der Packung wurde es aber geraucht. Die erstmals in England aufgetauchte Kräutermischung war in Drei-Gramm-Tütchen zum Preis von 30 Euro angeboten worden.
Damit das neue Verbot in Kraft tritt, muss der Bundesrat noch zustimmen. Es wird aber damit gerechnet, dass das Gesetz den Bundesrat passiert. Die Polizeigewerkschaft GdP zeigt sich gegenüber der neuen Verordnung allerdings skeptisch. Sie hält international abgestimmte Strategien für wesentlich effizienter im Kampf gegen die Zunahme der Drogenkriminalität.
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