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Bundesrat diskutiert über Krankenkassenbeiträge für Selbstständige

Freitag, 10. Februar 2017 – Autor: Angela Mißlbeck
Die Regelungen zur Beitragsberechnung von Selbständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen in die Diskussion. Hintergrund sind die steigenden Beitragsschulden.
Krankenkassen melden steigende Beitragsschulden

Sechs Milliarden Euro Beitragsgelder fehlen den Krankenkassen. – Foto: M. Schuppich - Fotolia

Mit mehr als sechs Milliarden Euro haben die Beitragsrückstände von GKV-Mitgliedern einen neuen Höchststand erreicht. Vor einem Jahr lagen sie noch bei rund 1,5 Milliarden Euro, Anfang 2015 bei 3,24 Milliarden.

Der Bundesrat diskutiert daher am heutigen Freitag eine vom Land Thüringen gestartete Initiative für eine Neuregelung der Beitragsbemessung bei sogenannten Solo-Selbstständigen ohne Angestellte. Hinter der Initiative steht die Annahme, dass es vor allem diese Versichertengruppe ist, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht bezahlen kann.

Thüringen fordert mit Unterstützung der Länder Berlin und Brandenburg, dass die Beitragsberechnung für Selbstständige in der GKV an die von Arbeitnehmern angeglichen werden soll. Die drei Länder verweisen darauf, dass 82 Prozent der Solo-Selbstständigen durchschnittlich nur 787 Euro pro Monat verdienen würden. Für die Beitragsberechnung von Selbstständigen in der GKV wird derzeit ein Mindesteinkommen von 1.487,50 Euro (West) und 1330,00 Euro (Ost) zugrunde gelegt.

Bundesratsinitiative für Neuberechnung der freiwilligen Beiträge

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) kritisiert: „Solo-Selbständige haben bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu ihrem erzielten Einkommen eine zu hohe Beitragslast zu schultern.“ Sie rechnet vor: „Wenn unsere Vorschläge umgesetzt werden, könnten bundesweit rund eine Million Selbständige mit mehr als 300.000 Familienangehörigen neu in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Hierdurch würden viele Solo-Selbständige finanziell spürbar entlastet und ihnen würde damit zusätzlicher Spielraum für eine auskömmliche Altersvorsorge verschafft.“

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) verweist auf die hohe Zahl an Solo-Selbstständigen. Von 271.000 gemeldeten Selbständigen in der Hauptstadt arbeiten demnach 200.000 allein und ohne Angestellte. „Davon verdient ein Großteil durchschnittlich weniger als 800 Euro im Monat. Das reicht nicht für eine Absicherung gegenüber Krankheit“, so Kolat. Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) appellierte an die Bundesregierung: „Unterstützung ist dringend geboten, der Bund muss schnell handeln.“

Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige soll gesenkt werden

Auch die Links-Fraktion im Bundestag sieht dringenden Handlungsbedarf. Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler fordert, als Soforthilfemaßnahme die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte noch vor der Bundestagswahl in diesem Jahr auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro abzusenken. Damit sei ein Großteil des Schuldenproblems schon gelöst.

 

Foto: M. Schuppich - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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