Bundeskabinett spricht sich für Erhöhung des Reha-Budgets aus
Neben der so genannten Mütterrente, der Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren und der Reform der Erwerbsminderungsrente beinhaltet das von der neuen Bundesregierung geschnürte Paket auch die lange geforderte und immer wieder verworfene Erhöhung des Reha-Budgets um 200 Millionen Euro.
Wird der Entwurf tatsächlich Gesetz, so könnten viele Menschen in Deutschland wieder leichter und schneller von wichtigen Rehabilitationsmaßnahmen profitieren.
Arbeiten bis 67? Gezielte Reha hilft dabei
Sie sollen länger arbeiten – und immer mehr. Wer aber sorgt dafür, dass die vielen Erwerbstätigen in Deutschland auch möglichst lange möglichst gesund an ihrem Arbeitsplatz bleiben können? Die Rehabilitation spielt hier seit jeher eine große Rolle – wenn ihr in vergangener Zeit auch politisch immer weniger Bedeutung beigemessen wurden. So scheiterten in der Vergangenheit immer wieder Pläne, die finanziellen Mittel für notwendige Reha-Maßnahmen anzupassen. Und das, obwohl auch von wissenschaftlicher Seite immer wieder belegt worden war, dass die Gesunderhaltung durch Reha nicht nur alternativlos, sondern auch eine Investition in die Volkswirtschaft ist. So schrieb jüngst noch Thomas Bublitz, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken im einem Kommentar in der kma: „Seit Jahren erhalten Menschen nicht mehr alle Rehabilitationsleistungen, um erwerbsfähig zu bleiben.“ Die Konsequenz: Sie verlieren ihre Arbeit und sind gezwungen, Rente zu beziehen – und das, obwohl es in vielen Fällen möglich gewesen wäre, mit geeigneten Reha-Maßnahmen ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Stringente Genehmigungspraxis ist vielen ein Dorn im Auge
Bublitz prangerte in diesem Zusammenhang auch die stringente Genehmigungspraxis der Deutschen Rentenversicherung an und mahnte: „Die Bundesregierung verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie mit dem Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67 nicht gleichzeitig Maßnahmen ergreift, um die alternde Erwerbsbevölkerung arbeitsfähig zu halten“. Sprich: Wer A sagt, muss auch B durchsetzen.
Es scheint, als könne sich die Bundesregierung diesmal dazu durchringen, mit dem Rentenpaket auch diejenigen zu beschenken, die ihre Arbeitskraft so lange wie möglich einsetzen wollen. Und letztlich profitieren davon auch die Sozialversicherungen: Wer länger arbeitet, zahlt erstens länger Beiträge – und ist auch weniger auf Leistungen aus Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung angewiesen.
Das „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung“ soll übrigens zum 1. Juli in Kraft treten – vorausgesetzt, das Paket wird nicht noch einmal aufgeschnürt!