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Bundesgesundheitsministerium korrigiert Pflege-TÜV

Donnerstag, 30. Januar 2014 – Autor: gst
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) korrigiert. Diese treten jetzt zum 1. Februar 2014 in Kraft. Einen Monat später als geplant.
Pflege-TÜV

Pflegeeinrichtungen unterliegen einem hohen Prüfdruck – Foto: fotomek - Fotolia

Seit dem 1. Januar 2014 sollten die überarbeiteten und damit schärferen Kriterien zu den umstrittenen Pflege-Noten, mit denen die Qualität von Pflegeheimen bewertet wird, bereits gelten. Doch das Bundesgesundheitsministerium hat die Einführung um einen Monat verschoben.

Die Pflege-Noten sind seit Jahren umstritten. Kritik hierzu kommt u. a. vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD). Der ist immerhin aktueller Vorsitzender der Sozialministerkonferenz der Länder und will Kriterien einführen, die pflegewissenschaftlich abgesichert sind. Auch das Verhandlungsmandat der Einrichtungsträger und Kassen passt ihm nicht. Das sei so, „als wenn Sie zwei Fußballmannschaften darüber entscheiden lassen, wann welche Mannschaft eine gelbe oder sogar rote Karte bekomme“, sagte Schweitzer jüngst.

Pflege-TÜV: Pflege-Noten sind seit langem umstritten

Unterstützung erhält Schweitzer von der Gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis. Werde es nicht zu Verbesserungen kommen, müsse erneut reformiert werden. Darüber hinaus geht die Pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen. Elisabeth Scharfenberg fordert einen Stopp des Notensystems. Das System „ganz genau anschauen“ will sich der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Notfalls müsse der Gesetzgeber eingreifen, mahnt er.

Jetzt treten die Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) mit einem Monat Verspätung zum 1. Februar 2014 in Kraft. Der Entwurf des GKV-Spitzenverbandes sei vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt worden – allerdings mit diversen Auflagen, heißt es von Seiten der Unternehmer im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK). Wesentlich hierfür sei, erläutert der DBfK, dass sich im Entwurf der Kassen einige Prüfkriterien gefunden hätten, die von der Schiedsstelle im letzten Sommer mangels wissenschaftlicher Evidenz gestrichen worden seien.

„Der Grundsatz, dass die Prüfung vor der Pflege den Vorrang hat, entfällt.“

Auch der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) begrüßt die BMG-Entscheidung. „Damit ist den Kassen ein Riegel vorgeschoben worden, den Prüfdruck auf die Pflegeeinrichtungen weiter zu erhöhen“, sagt VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. Die jetzt vom BMG genehmigte Fassung stelle sicher, dass es zu keiner Ausweitung der Bürokratie zu Lasten der Einrichtungen komme. Das bedeute zum Beispiel, dass die Prüfer den Ablauf der Prüfung möglichst nach den zeitlichen Begrenzungen der Mitarbeiter der Einrichtungen zu richten haben. „Der Grundsatz, dass die Prüfung vor der Pflege den Vorrang hat, entfällt somit“, betont Knieling.

Weiter müsse eine von der Auffassung der Prüfer abweichende Meinung der stationären Pflegeeinrichtung nun auch schriftlich dargestellt werden, so der VDAB. Dies führe zu mehr Gleichgewicht zwischen zwei Fachmeinungen. Darüber hinaus dürfen die Landesverbände der Pflegekassen künftig keine Veränderungen der Prüfinhalte und Umfänge mehr bestimmen.

Foto: © fotomek - Fotolia.com

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Pflege

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