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Bundesärztekammer positioniert sich vor Ärztetag

Mittwoch, 25. April 2018 – Autor: Angela Mißlbeck
Die Bundesärztekammer will über das Fernbehandlungsverbot der Ärzte diskutieren. Wenig Änderungsbedarf sieht sie dagegen bei der Strafbarkeit von Werbung für Abtreibungen.
Bundesärztekammer diskutiert Werbeverbot für Abtreibungen und Fernbehandlungsverbot

Im Haus der Bundesärztekammer laufen die Vorbereitungen für den Deutschen Ärztetag.

Wegen des Verstoßes gegen §219a Strafgesetzbuch, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, ist kürzlich eine Ärztin verurteilt worden. Zahlreiche Ärzteverbände und -organisationen haben sich daraufhin für eine Änderung des Paragrafen ausgesprochen. Tenor ihrer Forderungen: Die sachliche Information darüber, welche Ärzte solche Eingriffe vornehmen, muss eindeutig erlaubt sein. Auch die Hamburger Ärztekammer mit ihrem Vorsitzenden Professor Frank-Ulrich Montgomery, der zugleich Präsident der Bundesärztekammer ist, hat einstimmig für eine Änderung des Paragrafen gestimmt.

Im Vorfeld des Bundesärztetages positioniert sich nun die Bundesärztekammer. Der Vorstand der bundesweiten Organisation sieht laut Montgomery wenig Änderungsbedarf. Rechtssicherheit sei jedoch nötig, so der Ärztepräsident.

Ärzteliste soll sachliche Information über Abtreibungen ermöglichen

„Mit Sicherheit haben sich unsere Wahrnehmung und Möglichkeiten von Werbung seit 1992 erheblich verändert“, sagte Montgomery im Vorfeld des 121. Deutschen Ärztetags im Mai in Berlin. Die BÄK will nach seinen Angaben keine Änderung des Strafrechtsparagrafen 219a fordern. „Das müssen Juristen entscheiden“, sagte er.

Einen Vorschlag hat die Bundesärztekammer jedoch vorgelegt: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung könnte eine Liste mit Abtreibungsärzten veröffentlichen. Eine solche Liste einer neutralen Stelle böte aus Sicht der BÄK auch den Ärzten Rechtssicherheit.

Videosprechstunde, Diagnose-App, etc.: Fernbehandlungen sollen geprüft werden

Auf den Prüfstand beim Ärztetag soll aber das Fernbehandlungsverbot für Ärzte. Die Berufsordnung erlaubt telefonische oder andere ärztliche Maßnahmen bislang nur, wenn zuvor ein persönlicher Patientenkontakt stattgefunden hat. „Das werden wir sicher weiter öffnen, schon im Interesse des Patientenschutzes“, sagte Montgomery.

Der BÄK-Präsident verwies drauf, dass immer mehr Firmen aus dem Ausland mit Fernbehandlungs-Apps auf den deutschen Markt drängen, bei denen kein deutscher Facharztstandard gewahrt ist und sieht die Ärzte in Deutschland in der Pflicht, sich dem internationalen Wettbewerb zu stellen. Statt einer Verweigerungshaltung setzt Montgomery auf konstruktive Regelungen. „Der Goldstandard ärztlichen Handelns ist und bleibt das persönliche Gespräch“, sagte er. Das müsse weiter gewahrt sein. Aber „Digitale Techniken sind ein wichtiges, unterstützendes Instrument.“

Auch die psychische Gesundheit und die Notfallversorgung werden den 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt Mitte Mai beschäftigen. Montgomery appellierte an niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser, ihren Streit um die Notfallversorgung beizulegen.

Foto: BÄK

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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