
Nach zehn Tagen ist Schluss: Deutschland verkürzt die Quarantäne – Foto: © Adobe Stock/ Piman Khrutmuang
Vor dem Hintergrund der raschen Ausbreitung von Omikron haben Bund und Länder die Qurantäneregelungen angepasst. Auf dem Corona-Gipfel am Freitag wurde folgendes beschlossen:
Die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von Kontaktpersonen endet nun schon nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht nötig. Wer die Quarantäne oder Isolation früher beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (mit Nachweis). Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.
Booster erspart Kontaktpersonen die Quarantäne
Ausgenommen von der Qurantäne sind Kontaktpersonen von Infizierten,
die geboostert sind, also eine Auffrischungsimpfung bekommen haben
oder deren letzte Corona-Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
oder deren Genesung weniger als drei Monate zurückliegt.
Infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können ihre Isolation nach sieben Tagen vorzeitig beenden, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und einen negativen PCR-Test vorweisen.
Ausnahmen für Schüler und Kitakinder
Für Schüler und Kita-Kinder gelten Ausnahmen: Hatten sie lediglich Kontakt zu einer infizierten Person, kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei „hohem Schutzniveau“ wie tägliche Testungen oder Maskenpflicht.
Achtung: Die Beschlüsse sind lediglich bundesweite Mindeststandards. Die einzelnen Bundesländer können weitere oder strengere Regeln beschließen.
In der Gastronomie wird kurzfristig bundesweit die 2G-Plus-Regel eingeführt. Zugang sollen nur noch Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Test haben. Wer eine Auffrischungsimpfung hat, braucht keinen zusätzlichen Test, und zwar ab dem Tag der Booster-Impfung.
In Öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin neben der Maskenpflicht die 3G-Regel.