Bund und Länder bessern Krankenhausstrukturgesetz nach

Qualität kostet Geld: Änderungen am Krankenhausstrukturgesetz geben Krankenhäusern mehr finanzielle Spielräume
Krankenhäuser können wohl vorerst aufatmen: Die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen Kürzungen sind vom Tisch. Das hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform in seiner Sitzung am Freitag entschieden. Nach dem geänderten Gesetzesentwurf werden die 500 Millionen Euro aus dem Versorgungszuschlag als Pflegezuschlag weiterhin in den Krankenhäusern verbleiben. Zudem ist eine Tarifausgleichsrate vorgesehen, die dem Auseinanderlaufen von Tariflöhnen und Preisanpassungen entgegen wirken soll. Weiter sollen Förderprogramme für die Einstellung von Pflegekräften und Hygienepersonal die Personalsituation in den Krankenhäusern verbessern. Vom Tisch ist auch die doppelte Degression, die zu geminderten Preisanpassungen auf der Landesebene und zu zusätzlichen Abschlägen in den Kliniken führt.
Änderungen am Krankenhausstrukturgesetz - Kürzungen vom Tisch
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte, das verabschiedete Eckpunktepapier trage zu mehr Versorgungsqualität und Patientensicherheit bei. Erleichtert zeigte sich der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschafft (DKG) Thomas Reumann: „Insgesamt wird die Finanzierung der laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser auf eine deutlich verbesserte Grundlage gestellt“, kommentierte er die aktuellen Änderungen am Krankenhausstrukturgesetz.
Als positiv bewertete Reumann auch, dass die so genannte Fixkostendegression auf maximal drei Jahre begrenzt und erweiterte Ausnahmeregelungen ins Gesetz aufgenommen werden sollen. Bei der Fixkostendegression handelt es sich um eine Art Mengenrabatt, die Krankenhäuser den Kassen gewähren müssen, wenn ihre Fallzahlen steigen. Allein die Uniklinika rechnen jährlich mit bis zu 100 Millionen Euro Verlusten durch diesen Preisnachlass. Künftig sollen aber steigende Fallzahlen etwa bei Transplantationen, Polytrauma, Schwerbrandverletzten oder durch Zentrenbildung davon ausgenommen werden. „Bei der praktischen Umsetzung muss allerdings sichergestellt werden, dass der zukünftig weiter steigende medizinische Versorgungsbedarf den Krankenhäusern sachgerecht und fair refinanziert wird“, betonte Reumann.
Keine Verbesserungen bringt das Krankenhausstrukturgesetz dagegen bei der unzureichenden Investitionsfinanzierung durch die Länder. Allein im letzten Jahr sind die Länder den Kliniken 3,3 Milliarden Euro schuldig geblieben, in den letzten fünf Jahren waren es 15 Milliarden Euro.
Beschluss zur Notfallversorgung geht Kliniken nicht weit genug
In der Notfallversorgung kamen Bund und Länder den Krankenhäusern mit dem Verzicht auf den 10-prozentigen Investitionskostenabschlag entgegen. Den Krankenhäusern geht dies allerdings nicht weit genug. „Das Festhalten der Koalition am Sicherstellungsauftrag bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geht an der Versorgungsrealität vorbei“, kritisierte Reumann. Die überwiegende Zahl der Leistungen werde in den Ambulanzen der Krankenhäuser erbracht. „Wie bei anderen ambulanten Krankenhausleistungen auch, wäre die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen der einzig richtige Weg.“
Bundestag und Bundesrat werden sich demnächst über das geänderte Krankenhausstrukturgesetz beraten.
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