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Bürokratie in niedersächsischen Pflegeheimen wird abgebaut

Dienstag, 5. August 2014 – Autor: Michael Schulz
Es ist eine langjährige Forderung der Pflegebranche: Keine doppelten Prüfungen. Mit diesen soll jetzt in Niedersachsen Schluss sein. Denn erstmals in Deutschland wurde eine entsprechende Vereinbarung der Prüfinstitutionen unterzeichnet.
Bürokratie in niedersächsischen Pflegeheimen wird abgebaut

Wer prüft die Qualität in deutschen Pflegeheimen?

Vermeidbare Doppelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen soll es zukünftig in Niedersachsen nicht mehr geben, um den Mitarbeitern und Trägern Aufwand und unnötige Bürokratiekosten zu ersparen. Geplant ist, die bislang zersplitterten Aufsichtsaktivitäten der Prüfinstitutionen besser als bisher zu bündeln. „Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und die Qualität der Pflege und der Prüfungen bleiben selbstverständlich weiterhin erhalten“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.

Zu diesem Zweck wurde eine „Vereinbarung zur Zusammenarbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN), des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Prüfdienst) und der Heimaufsichtsbehörden des Landes Niedersachsen“ erarbeitet.

Konsequente Aufgabentrennung der Prüfinhalte von Pflegeheimen ist bislang einmalig

Inhalt der Vereinbarung ist ein einheitliches und verbindliches Regelwerk für arbeitsteilige gemeinsame oder getrennte Prüfungen in Heimen. Neben klaren Aussagen zur Terminabstimmung und zu Informationspflichten beinhaltet dieses auch die klare Trennung der Aufgabengebiete der Prüfpartner sowie ein abgestimmtes Verwaltungsverfahren bei der Abstellung etwaiger Mängel.

Das neue Prüfverfahren wird zunächst in 27 niedersächsischen Kommunen über einen Zeitraum von zwei Jahren erprobt. Nach der Evaluation soll es landesweit etabliert werden. Die Betreiber niedersächsischer Heime sollen dabei künftig auch Wünsche nach gemeinsamen oder getrennten Prüfungen von Heimaufsichtsbehörden und der Qualitätsprüfer nach dem Pflegeversicherungsgesetz äußern können.

„Dieser Testlauf einer konsequenten gut aufeinander abgestimmten Aufgabentrennung ohne Doppelstrukturen ist in Deutschland bislang einmalig“, betont Rundt weiter: „Wir ersparen den Pflegeheimen damit Aufwand und unnötige Bürokratie“.

Erprobungsphase wird zeigen, ob die erwünschten Synergieeffekte eintreten werden

„Mit der Vereinbarung wurden die Prüfungen der jeweiligen Institutionen besser miteinander verzahnt. Die zweijährige Erprobungsphase wird zeigen, ob die erwünschten Synergieeffekte sowohl für alle an der Prüfung beteiligten Institutionen als auch für die Einrichtungsträger eintreten werden“, sagt Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens.

„Die bessere Abstimmung und klare Aufgabenteilung entlastet die Prüfer, aber auch die Pflegeeinrichtungen vom unnötigen bürokratischen Aufwand. Damit profitieren nicht zuletzt auch die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen von der Vereinbarung", heißt es von den gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen.

Frank Schlerfer, Leiter des PKV-Prüfdienstes, sieht dem Erfolg des Testlaufs zuversichtlich entgegen: „Als bundesweit agierender Prüfdienst haben wir vielfältige positive Erfahrungen in der Umsetzung gemeinsamer und arbeitsteiliger Prüfungen mit der Heimaufsicht“.

Qualitätsprüfer sind für die Prüfung der Pflegequalität alleine verantwortlich

Geplant ist, dass in den Pflegeheimen nach wie vor der MDK Niedersachsen und der PKV-Prüfdienst die Pflegequalität und ausgewählte Bereiche der Struktur- und Prozessqualität, beispielsweise die Umsetzung des Pflegekonzepts oder die Dekubitusprophylaxe, prüfen. Grundlage hierfür sind die bundesweit geltenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien und die Pflege-Transparenzvereinbarung. Die Heimaufsichtsbehörden prüfen im Regelfall die Struktur- und Prozessqualität, also beispielsweise die Einhaltung der baulichen und personellen Mindestanforderungen, das Beschwerdemanagement oder die Verpflegungsqualität sowie weitere Betriebsanforderungen auf Basis der geltenden heimrechtlichen Bestimmungen.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung jetzt vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, den Landesverbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung.

Foto: © Torbz - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Pflege

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