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Brustimplantate: AOK verliert gegen TÜV Rheinland

Freitag, 21. März 2014 – Autor:
Die Kosten für die Entfernung gefährlicher Brustimplantate muss die AOK Bayern selber tragen. Die Kasse hatte vom TÜV-Rheinland Entschädigung verlangt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage am Donnerstag jedoch ab.
AOK: Urteil zu den Brustimplantaten nicht nachvollziehbar

AOK: Urteil zu den Brustimplantaten nicht nachvollziehbar

Im Rahmen des Skandals um die gesundheitsschädlichen Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat die AOK Bayern am Donnerstag eine Klage gegen den TÜV-Rheinland verloren. Die Kasse wollte vom TÜV die Behandlungskosten Euro zurück, die ihr für die Entfernung der Implantate bei 26 AOK-Patientinnen entstanden waren. Nach Auffassung der Kasse habe der TÜV Rheinland „pflichtwidrig gehandelt und seine Überwachungs- und Kontrollfunktion im Zusammenhang mit den PIP-Brustimplantaten nur unzureichend ausgefüllt.“

PIP-Implantate: Gericht hält TÜV für nicht zuständig

Doch das Landgericht Nürnberg-Fürth hält den TÜV-Rheinland für nicht wirklich zuständig und schloss sich damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 30. Januar in Sachen PIP-Implantate an. Schon damals hatte das dortige Gericht die Auffassung vertreten, der TÜV Rheinland habe lediglich die Aufgabe gehabt, das Qualitätssicherungssystem von PIP zu prüfen, nicht aber den PIP-Produktionsbetrieb selbst. Dies sei Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörde gewesen. Das sieht nun auch das Landegricht Nürnberg Fürt in seiner 25-seitigen Urtelsbegründung so.

"Nicht im Sinne der Patientensicherheit"

Für die AOK Bayern sei das Urteil nur schwer nachvollziehbar, sagte Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. „Sollte die Auffassung des Nürnberger Gerichts Bestand haben, dann wäre das bestehende Kontroll-Regelwerk als sinnlos entlarvt“, sagte Platzer. Denn es bewirke lediglich Scheinsicherheit. TÜV geprüft und dennoch defekt – dies gefährde Patientensicherheit und Verbraucherschutz. Das Urteil müsse eine Warnsirene sowohl für den nationalen als auch den europäischen Gesetzgeber sein. „Wir brauchen dringend stringentere europaweite Regelungen für den Medizinproduktemarkt“, so der AOK-Chef weiter.

Die AOK Bayern hatte vom TÜV Rheinland eine Summe von rund 50.000 Euro gefordert. Es geht dabei um die Behandlung von 26 Patientinnen, denen fehlerhafte Produkte eingesetzt worden waren. Die Kosten für die Entfernung der Implantate übernahm die AOK Bayern je nach Indikation ganz oder teilweise.

Die AOK Bayern will nach eignen Angaben nun prüfen nun, welche Rechtsmittel gegen die Abweisung ihrer Klage eingelegt werden können.

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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