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BPtK: Psychotherapeuten sollten krankschreiben dürfen

Donnerstag, 4. Oktober 2018 – Autor: anvo
Kranke Arbeitnehmer sollten auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Außerdem sollten ihrer Ansicht nach nicht nur Ärzte, sondern auch Psychologische Psychotherapeuten krankschreiben dürfen.
BPtK, Teilkrankschreibungen, Psychotherapeuten

Psychotherapeuten fordern, genauso wie Ärzte Arbeitunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen zu dürfen – Foto: ©VadimGuzhva - stock.adobe.com

In der laufenden Diskussion über die Einführung von Teilkrankschreibungen hat nun die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Stellung bezogen. Sie spricht sich für mehr Flexibilität bei Krankschreibungen aus. Nach Ansicht der BPtK sollte die bisher geltende Alles-oder-Nichts-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit überdacht werden. Kranke Arbeitnehmer sollten auch nur teilweise arbeitsunfähig geschrieben werden können, also auch zu 25, 50 oder 75 Prozent. Dies würde der Realität, dass Menschen häufig nicht entweder uneingeschränkt gesund oder vollständig arbeitsunfähig sind, eher gerecht werden.

Arbeit stellt oft eine wichtige Stütze dar

Die BPtK verweist darauf, dass psychische Erkrankungen oft zu besonders langen Fehlzeiten von mehr als 30 Tagen führen. „Deshalb kann es insbesondere sinnvoll sein, trotz der Erkrankung mit Unterstützung des Psychotherapeuten ganz oder teilweise weiterzuarbeiten“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK.

Die Arbeit bietet eine Tagesstruktur und hält soziale Kontakte aufrecht, was eine wichtige Stütze für psychisch kranke Menschen sein kann. Wer arbeitet, erlebt sich als nützlich und wertvoll, und Arbeit verhindert, dass sich Menschen zu sehr zurückziehen und sozial isolieren. Am Arbeitsplatz auftretende Belastungen und Anforderungen können dann in der Psychotherapie begleitend thematisiert und bearbeitet werden. Dies kann zu Erfolgserlebnissen führen und das Selbstwertgefühl stärken.

Psychotherapeuten wollen krankschreiben dürfen

Die BPtK spricht sich zudem dafür aus, dass nicht nur – wie bisher – Ärzte, sondern auch Psychotherapeuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) ausstellen dürfen. Psychotherapeuten könnten manchmal am besten beurteilen, ob ein Mensch psychisch krank ist und inwieweit er noch arbeiten kann oder sollte. Bisher haben Psychotherapeuten jedoch nicht die Befugnis, einem Patienten seine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Dies ist bisher ausschließlich Ärzten vorbehalten. Die BPtK fordert deshalb, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz auch Psychotherapeuten die Befugnis zu geben, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.

Ärzteverbände gegenüber Teilkrankschreibungen skeptisch

Die Diskussion um Teilkrankschreibungen hatte unter anderem der Marburger Bund entfacht, als er kürzlich eine neue Form der „Arbeitsminderungsbescheinigungen“ vorschlug. Sie sollten Arbeitnehmern lange, komplette Krankschreibungen zu ersparen. Auch der Deutsche Ärztetag sprach sich dafür aus. Insbesondere bei Depressionen entstehe das Problem, dass eine Krankschreibung eher zu einer Verstärkung der Symptome führe und der Heilung im Weg stehe. Ärzteverbände zeigten sich hingegen zwiegespalten. So ist der Hausärzteverband nach wie vor skeptisch, ob die Regelung umsetzbar sei und den Patienten wirken nutze.

BPtK-Präsident Munz ist sich jedoch sicher: „Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es häufig hilfreich, dass Patienten nicht vollständig oder zu lang aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.“ Arbeit könne auch hilfreich für die Genesung sein. Was für den Patienten am besten sei, sollten daher Patient, Arzt oder Psychotherapeut flexibel entscheiden können.

Foto: © VadimGuzhva - Fotolia.com

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