Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt
Logo Gesundheitsstadt Berlin
Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt

BPtK kritisiert mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

Samstag, 27. Juli 2019 – Autor: anvo
Für psychische Erkrankungen gibt es mittlerweile eine Reihe qualitätsgesicherter Gesundheits-Apps, welche die Prävention und Behandlung wirksam unterstützen können. Dennoch kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass die Qualität von Gesundheits-Apps insgesamt zu wenig gesichert ist.
Gesundheits-Apps

Die Qualität von Gesundheits-Apps muss besser gesichert werden, so die Meinung von Experten

Gesundheits-Apps werden immer beliebter. Auch bei psychischen Erkrankungen wie leichten bis mittelschweren Depressionen werden sie immer öfter empfohlen und auch angewandt. Doch die Qualität der Anwendungen ist keinesfalls immer gesichert. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert nun einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist.

Demnach soll bereits als ausreichend gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Damit genügen die Anwendungen jedoch nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung, so die BPtK. Die Kammer fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.

Wirksamkeit von Gesundheits-Apps sollte nachgewiesen sein

„Wenn eine Gesundheits-App verspricht, eine Behandlung wirksam zu unterstützen, dann muss genau diese Wirkung auch unabhängig überprüft werden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die angestrebte schnelle Verbreitung von Gesundheits-Apps darf nicht zulasten der Patienten gehen. Der Hauptzweck der Gesundheitsversorgung ist das Wohl der Patienten und nicht Wirtschaftsförderung mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Mit dem Digitalen Versorgung-Gesetz plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Liste mit „digitalen Gesundheits-Anwendungen“, auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch haben. Die Liste soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führen. Die BPtK begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps jedoch nachweisen, dass sie eine Behandlung tatsächlich wirksam unterstützen können. Nur der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgung-Gesetz geplant ist, sei nicht ausreichend.

Nicht ausreichend geprüfte Produkte bergen Risiken

Für psychische Erkrankungen gibt es bereits eine Reihe evaluierter und als Medizinprodukte der Klassen I bzw. IIa zertifizierte Gesundheits-Apps. Sie können die Prävention unterstützen und eine psychotherapeutische Behandlung positiv ergänzen. In der Fülle des Angebots ist es jedoch nicht erkennbar, welche Angebote die von Herstellern angegebenen Wirkungen tatsächlich erzielen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Krankenkassen in Zukunft ihren Versicherten Gesundheits-Apps empfehlen dürfen. Munz warnt: „Ohne fachkundige Diagnostik und Indikationsstellung durch Ärzte und Psychotherapeuten drohen Fehlbehandlungen. Für kranke Menschen kann die leichtfertige Empfehlung einer Krankenkasse schnell zum Albtraum werden.“ Die BPtK fordert daher, dass Ärzte und Psychotherapeuten jweils überprüfen, ob eine Gesundheits-App zu einem Patienten und seiner Erkrankung passt.

Foto: © AndSus - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
Lesen Sie weitere Nachrichten zu diesen Themen: Gesundheitssystem , E-Health , Psychische Krankheiten , Qualität

Weitere Nachrichten zum Thema Gesundheits-Apps und Online-Therapien

Zur Therapie psychischer Probleme und Erkrankungen gibt es eine Vielzahl von Online-Angeboten. Für die sei ein Qualitäts-Siegel nötig, sagten Experten auf dem Hauptstadtsymposion der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DPGs).

Aktuelle Nachrichten

Mehr zum Thema
Weitere Nachrichten
Die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie machen Beschäftigten in Gesundheitsberufen besonders zu schaffen. Das zeigt eine Analyse der AOK-Nordost für Berlin. Eine Berufsgruppe ist sogar doppelt so oft betroffen wie der Durchschnitt der Versicherten.

Die Charité hat am Montag eine stadtweite Kampagne gestartet, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Besonders Pflegekräfte werden umworben, aber auch in Forschung, Lehre und Verwaltung sucht die Universitätsmedizin Verstärkung.

Trotz internationaler Transparenzregeln werden viele klinische Studien nicht veröffentlicht. Wichtige Ergebnisse bleiben somit verborgen. Dem setzt das Berlin Institute of Health (BIH) der Charité nun mit einem öffentlich einsehbaren Dashboard etwas entgegen.
Kliniken
Interviews
Einen ambulanten Pflegedienst in Berlin zu finden, ist schwierig geworden. Personalmangel ist das Hauptproblem. Dabei gäbe es relativ einfache Lösungen, sagt Thomas Meißner vom AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin verrät der Pflegeexperte und Chef eines häuslichen Krankenpflegedienstes, wie man Menschen in den Pflegeberuf locken könnte und warum seine Branche noch ganz andere Sorgen hat als die Personalfrage.

Affenpocken verlaufen in der Regel harmlos. Doch nicht immer. Dr. Hartmut Stocker, Chefarzt der Klinik für Infektiologie am St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof, über die häufigsten Komplikationen, die Schutzwirkung der Impfung und den Nutzen von Kondomen.

Zöliakie kann in jedem Lebensalter auftreten und ein buntes Bild an Beschwerden machen. Bislang ist das wirksamste Gegenmittel eine glutenfreie Ernährung. Gesundheitsstadt Berlin hat mit PD Dr. Michael Schumann über die Auslöser und Folgen der Autoimmunerkrankung gesprochen. Der Gastroenterologe von der Charité hat an der aktuellen S2K-Leitinie „Zöliakie“ mitgewirkt und weiß, wodurch sich die Zöliakie von anderen Glutenunverträglichkeiten unterscheidet.
Logo Gesundheitsstadt Berlin