BPtK kritisiert mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

Die Qualität von Gesundheits-Apps muss besser gesichert werden, so die Meinung von Experten
Gesundheits-Apps werden immer beliebter. Auch bei psychischen Erkrankungen wie leichten bis mittelschweren Depressionen werden sie immer öfter empfohlen und auch angewandt. Doch die Qualität der Anwendungen ist keinesfalls immer gesichert. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert nun einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist.
Demnach soll bereits als ausreichend gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Damit genügen die Anwendungen jedoch nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung, so die BPtK. Die Kammer fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.
Wirksamkeit von Gesundheits-Apps sollte nachgewiesen sein
„Wenn eine Gesundheits-App verspricht, eine Behandlung wirksam zu unterstützen, dann muss genau diese Wirkung auch unabhängig überprüft werden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die angestrebte schnelle Verbreitung von Gesundheits-Apps darf nicht zulasten der Patienten gehen. Der Hauptzweck der Gesundheitsversorgung ist das Wohl der Patienten und nicht Wirtschaftsförderung mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Mit dem Digitalen Versorgung-Gesetz plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Liste mit „digitalen Gesundheits-Anwendungen“, auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch haben. Die Liste soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führen. Die BPtK begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps jedoch nachweisen, dass sie eine Behandlung tatsächlich wirksam unterstützen können. Nur der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgung-Gesetz geplant ist, sei nicht ausreichend.
Nicht ausreichend geprüfte Produkte bergen Risiken
Für psychische Erkrankungen gibt es bereits eine Reihe evaluierter und als Medizinprodukte der Klassen I bzw. IIa zertifizierte Gesundheits-Apps. Sie können die Prävention unterstützen und eine psychotherapeutische Behandlung positiv ergänzen. In der Fülle des Angebots ist es jedoch nicht erkennbar, welche Angebote die von Herstellern angegebenen Wirkungen tatsächlich erzielen.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Krankenkassen in Zukunft ihren Versicherten Gesundheits-Apps empfehlen dürfen. Munz warnt: „Ohne fachkundige Diagnostik und Indikationsstellung durch Ärzte und Psychotherapeuten drohen Fehlbehandlungen. Für kranke Menschen kann die leichtfertige Empfehlung einer Krankenkasse schnell zum Albtraum werden.“ Die BPtK fordert daher, dass Ärzte und Psychotherapeuten jweils überprüfen, ob eine Gesundheits-App zu einem Patienten und seiner Erkrankung passt.
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