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Blasenkrebs kann Berufskrankheit sein

Freitag, 13. Juli 2018 – Autor: anvo
Wer in den 80er Jahren in der Gummiindustrie gearbeitet hat und heute Blasenkrebs hat, hat gute Chancen, dass dies als Berufskrankheit anerkannt wird. Das Hessische Landessozialgericht hat der Klage eines ehemaligen Arbeiters in der Gummifertigung zugestimmt.
Blasenkrebs, Harnblasenkarzinom, Berufskrankheiten

Die wichtigsten Risikofaktoren für Blasenkrebs sind Rauchen und der berufliche Kontakt mit krebsauflösenden Substanzen – Foto: ©ArTo - stock.adobe.com

Blasenkrebs bei ehemaligen Beschäftigten in der Gummiindustrie müsse als Berufskrankheit anerkannt werden. Das gelte auch für Raucher, da das Erkrankungsrisiko durch das Rauchen allein zu gering sei. Das hat der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts kürzlich entschieden. Ein 59-jähriger Mann, der Mitte der 1980er Jahre für 14 Monate in der Gummifertigung gearbeitet hatte, hat gegen die Berufsgenossenschaft geklagt und gewonnen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen wurde.

Blasenkrebs eine der häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland

Die Richter des Landessozialgerichts waren der Auffassung, dass bereits eine mehrmonatige Einwirkung der Gefahrenstoffe, denen Arbeiter in den 1980er-Jahren ausgesetzt waren, Blasentumore verursachen können. Nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand sei das Krebsrisiko bei Aufnahme von Stoffen wie beispielsweise 2-Naphthylamin deutlich hoher als bisher angenommen, heißt es vom Gericht.

Die wichtigsten Risikofaktoren für die Entstehung von Blasenkrebs sind Rauchen und der berufliche Kontakt mit krebsauslösenden Substanzen. In Deutschland ist Blasenkrebs seit 1937 unter bestimmten Bedingungen als Berufskrankheit anerkannt und lag zwischen 1978 und 2010 mit 1.945 anerkannten Fällen auf dem dritten Platz der offiziell beruflich verursachten Krebserkrankungen.

Schutzmaßnahmen machen heute Blasenkrebs unwahrscheinlicher

Das höchste berufliche Risiko für Blasenkrebs haben Analysen zufolge Metallarbeiter, Armeeangehörige, Reinigungskräfte, Maler, Friseure und Arbeiter in der Gummiindustrie. Sie haben vermehrt mit aromatischen Aminen und polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen zu tun, die beispielsweise in Erdöl und Kraftstoffen, Ruß, Teer, Tabakrauch, Farbstoffen, Gummiprodukten, Lösungsmitteln und Weichmachern vorkommen. Auch Brauereiarbeiter, Elektriker, Feuerwehrleute, Mitarbeiter im Gesundheitswesen sowie Hochofenarbeiter und Kellner können betroffen sein.

Heute kommen Arbeiter zumindest hierzulande kaum noch mit Blasenkrebs auslösenden Substanzen in Kontakt. Doch es vergehen oft Jahrzehnte, bis bei Menschen, die Karzinogenen ausgesetzt waren, Blasenkrebs entsteht. Daher können Arbeiter, die vor der Einführung umfassender Schutzmaßnahmen in Risikoberufen tätig waren, auch heute noch an Blasenkrebs erkranken.

Foto: © ArTo - Fotolia.com

Hauptkategorie: Medizin
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