Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat das Landesschiedsamt am 22. Juni eine Entscheidung getroffen und die Richtgrössen für fast alle der bisher 22 ärztlichen Fachgruppen zum Teil dramatisch abgesenkt. Von den Ausgaben für Praxisbesonderheiten, wie besonders teure Medikamente zur Behandlung schwer kranker Patienten, werden die Ärzte auch bei wirtschaftlicher Verordnung nicht mehr in voller Höhe entlastet. Das bedeutet, dass sehr viele Berliner Ärzte in die reelle Gefahr einer Regresszahlung kommen werden, d.h. sie müssen selber draufzahlen. Denn nicht für jeden Patienten und jede Therapieform kann ein Arzt mitten im Jahr die Medikamente umstellen.
Arzneimittelverordnungen nach neuen Richtgrößen
Die Problematik betrifft aber nicht nur Spezialbehandlungen, die Richtgrösse für Kinderärzte wird um fast 60 Prozent abgesenkt. Und ein HNO-Arzt darf gemäss der neuen Richtgrösse für einen Rentner nur noch Medikamente im Wert vom 9,58 Euro im Quartal verschreiben satt vorher 16,77 Euro. Die neuen Regelungen gelten schon ab dem 1. Juli 2011.
Versorgungsprobleme und Regressgefahr
Die KV Berlin rechnet mit einer deutliche Zurückhaltung der Ärzte bei der Verordnung von Medikamenten, insbesondere bei der Verordnung teurer und innovativer Präparate. "Die jetzt festgelegten Richtgrössen reichen nicht aus, die Berliner Patienten bedarfs- und leitliniengerecht zu behandeln", kritisiert KV-Vorsitzende Dr. med. Angelika Prehn. "Dieser Schiedsamtentscheid zieht echte Versorgungsprobleme nach sich. Jeder Griff zum Rezeptblock bedeutet für einen Vertragsarzt in Berlin künftig eine konkrete Regressgefahr. Es kann doch nicht sein, dass selbst ein Arzt, der bisher wirtschaftlich verordnet hat, nun für diese Medikamente selbst bezahlen soll", erklärt Prehn.
Die KV Berlin hatte in den Verhandlungen höhere Richtgrössen und die Beibehaltung der bisherigen Systematik bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten gefordert.