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Bisphenol A – ein „besorgniserregender Stoff”

Mittwoch, 31. Juli 2019 – Autor: anvo
Schon lange steht er in der Kritik, jetzt wurde der Stoff vom Gericht der Europäischen Union (EuG) als „besonders besorgniserregend“ eingestuft: Bisphenol A, ein Stoff, der in vielen Alltagsgegenständen wie beispielsweise Konservendosen oder Plastikgeschirr enthalten ist.
Bisphenol A

Bisphenol A entsteht bei der Herstellung vieler Alltagsgegenstände wie beispielsweise Konservendosen

Bisphenol A (BPA) ist ein Grundstoff zur Herstellung des Kunststoffes Polycarbonat. Dieser wird für Gegenstände verarbeitet, die wir im Alltag benutzen wie beispielsweise Lebensmittelverpackungen, Konservendosen, Plastikgeschirr oder Thermopapier (z.B. für Kassenbons). Sogar in Babyschnullern kann er enthalten sein. Nach einem Urteil des EU-Gerichts wird Bisphenol A zu Recht als „besonders besorgniserregender Stoff“ eingestuft. Die Luxemburger Richter wiesen damit eine Klage der Plastikindustrie gegen den Beschluss der EU-Staaten ab, den Stoff auf eine Warnliste zu setzen.

Bisphenol A kann Fruchtbarkeit beeinflussen

Wegen seiner hormonähnlichen Wirkung, welche auch die Fruchtbarkeit beeinflussen soll, steht BPA bereits seit Jahren in der Kritik. In Babyflaschen ist der Stoff seit 2011 innerhalb der EU verboten, in Konservendosen und anderen Produkten allerdings nicht. Nach Angaben des Umweltbundesamts ist Bisphenol A sogar eine der am meisten genutzten Chemikalien.

Geklagt gegen die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff hatte der Hersteller- und Importverband PlasticsEurope. Dieser argumentierte, Bisphenol A sei nur ein Zwischenprodukt, das zwar in der Produktion entstehe bzw. verwendet werde, aber nicht selbst in den Verkehr komme. Die EU-Richter wiesen dies jedoch zurück. Der Status als Zwischenprodukt schließe die Einstufung als besonders besorgniserregend nicht aus. Die Aufnahme in eine Liste für zulassungspflichtige Stoffe diene vor allem der besseren Information der Öffentlichkeit.

Konservendosen großer Handelsketten belastet

Zudem widerspricht den Angaben des Klägers das, was beispielsweise der „Bund“ auf seiner Website berichtet. Demnach kann sich Bisphenol A bei Kontakt mit Lebensmitteln durchaus aus dem Produkt lösen und ist dann in diesen nachweisbar. Bisphenol A gehört dem „Bund“ zufolge außerdem zu den hormonellen Schadstoffen, die bereits in winzigen Mengen in unseren Hormonhaushalt eingreifen können.

Eine im Jahr 2017 veröffentlichte Stichprobe des „Bundes“ an Konserven mit Thunfisch, Tomaten, Kokosmilch, Mais und Sauerkraut hat gezeigt, dass knapp 74 Prozent der untersuchten Lebensmittelproben mit BPA belastet waren. Die Konserven waren bei großen Handelsketten wie Lidl, Rewe, Aldi, Edeka, Netto und Penny gefunden worden.

Foto: © M. Schuppich - Fotolia.com

Hauptkategorie: Prävention und Reha
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