Betriebe vernachlässigen Schutz vor psychosozialen Risiken
Mittwoch, 30. Juli 2014
– Autor:
Cornelia Wanke
Eine aktuelle Studie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Pychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zeigt: Es gibt großen Nachholbedarf bei der Beurteilung von psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind hier gefordert.
Beim Schutz vor Arbeitsunfällen ist Deutschland top - aber bei der Vermeidung von psychosozialen Risiken?
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Die gemeinsam mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Freiburg durchgeführte Studie der DGPPN legt offen, dass der Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz lange vernachlässigt wurde. Wenn es um unseren Körper gehe, sei Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz heute selbstverständlich, schreibt die DGPPN in einer Pressemitteilung. Schon lange trügen die Gesetze und Verordnungen, um Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu reduzieren, ihre Früchte. So sein in den vergangenen 50 Jahren die Zahl der Arbeitsunfälle um 75 Prozent zurückgegangen und befinde sich heute auf einem historisch tiefen Stand.
Schutz vor Arbeitsunfällen ist in Deutschland längst in den Betriebsalltag integriert
Im Gegensatz dazu sei der Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz lange vernachlässigt worden. Dabei nehmen die Fehltage aufgrund von psychischen Erkrankungen quer durch alle Branchen zu. Mit 40 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen stehen sie heute auf Platz zwei der Krankschreibungen. Zudem werden rund 75.000 Menschen pro Jahr aufgrund von psychischen Erkrankungen frühberentet. Andauernde Überforderung am Arbeitsplatz könne sowohl bei der Entstehung als auch bei der Aufrechterhaltung psychischer Erkrankungen von Bedeutung sein, so die DGPPN
Ende 2013 hätte die Politik endlich reagiert und die Gefährdungsbeurteilung auch bezüglich psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Allerdings seien die Vorgaben an den Arbeitgeber zur Umsetzung kaum verbindlich geregelt. Eine aktuelle Studie der DGPPN und der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Freiburg zeige: Die Möglichkeiten der Sanktionierung sind in Deutschland im Vergleich zu europäischen Nachbarländern minimal.
DGPPN fordert, dass psychosoziale Risikofaktoren stärker berücksichtigt werden
Die DGPPN dazu: „Wer als Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung bei psychosozialen Risikofaktoren vernachlässigt oder gar nicht vornimmt, hat zunächst mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Die zuständigen Landesbehörden für Arbeitssicherheit haben in Zukunft auch die Einhaltung der Gesetzesvorgaben für psychische Gesundheitsgefährdungen zu überwachen und den Arbeitgeber auf die Verletzung seiner Pflichten hinzuweisen. Erst wenn nach diesem Hinweis innerhalb einer Frist keine Nachbesserung erfolgt, kann die Pflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Deutschlands europäische Nachbarn sind hier größtenteils in ihrer Gesetzgebung wesentlich konsequenter und können als Vorbild gelten.“
Die DGPPN fordert deshalb, psychosoziale Risikofaktoren in der Arbeitswelt stärker zu berücksichtigen und in die gemeinsame Verantwortung von Politik, Arbeitgebern und Beschäftigen zu rücken. Die bisherigen Defizite in der Umsetzung des erweiterten Arbeitsschutzgesetzes seien dringend zu beheben. Es brauche verbindliche Reglungen unter Beteiligung von Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmedizinern mit entsprechender Qualifikation.
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