Bessere Leistungen für Pflegebedürftige ab Januar
Die Pflegereform ist da. Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Pflegestärkungsgesetz sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege vor. Das neue Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Ab dann wird es erste Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Familien und Pflegekräfte geben. 2017 sollen die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt werden.
Bessere Leistungen: Pflegende Angehörige sollen spürbar entlastete werden
Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege, kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe an. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
„Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen“, sagte Hermann Gröhe. „Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."
Fünf Milliarden Euro kostet die Pflegereform
Die Leistungsverbesserungen haben ihren Preis. Gröhe will insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung stellen. Das Geld holt er sich von den Beitragszahlern. Zum 1. Januar 2015 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben.
Rund 1,2 Milliarden Euro, die die Pflegekasse durch den höheren Pflegebeitragssatz einnehmen wird, sollen in den Pflegevorsorgefonds gesteckt. Experten befürchten allerdings, dass der Fonds nicht vor dem Zugriff der Politik geschützt ist und das Geld möglicherweise für andere Zwecke verwendet wird.
Das erste Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode um ein weiteres Gesetz ergänzt werden. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Jürgen Graalmann begrüßt die Pläne zur ersten Stufe einer Pflegereform. "Pünktlich zum zwanzigjährigen Jubiläum der Pflegeversicherung hat die Große Koalition eine ambitionierte Reform auf den Weg gebracht, von der tausende Pflegebedürftige und ihre Familien profitieren könnten.“ Maßstab für den Erfolg des Reformvorhabens sei jedoch die endgültige Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, so der Verbandschef weiter.
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