Bessere ambulante Schmerzversorgung gefordert
Die Verbände haben in dem Papier Struktur- und Qualitätskriterien zur Klassifizierung schmerzmedizinischer Einrichtungen entwickelt. Diese Klassifizierung betrachten sie als Basis für eine Bedarfsplanung in der schmerzmedizinischen Versorgung. Damit wollen die schmerzmedizinischen Verbände die Versorgungslücken besser darstellen, die nach ihren Angaben vor allem im ambulanten Bereich bestehen. Die ambulante Versorgung von Schmerzpatienten sei durch das bundesweite Fehlen einer Bedarfsplanung schmerzmedizinischer Einrichtungen nicht sichergestellt, so die Verbände.
Drei-Stufen-Modell der Schmerzversorgung beschlossen
Das Konsenspapier teilt die unterschiedlichen schmerzmedizinischen Einrichtungen in Deutschland in drei Bereiche ein. Die Verbände unterscheiden zwischen fachgebietsbezogenen Einrichtungen, Praxen oder Ambulanzen für Spezielle Schmerztherapie und Zentren für Interdisziplinäre Schmerzmedizin. Diese Einrichtungen müssen ein multiprofessionelles und multimodales Diagnose- und Therapiekonzept vorhalten. Als Sonderformen er Schmerzversorgung klassifizieren sie schmerzpsychotherapeutische Einrichtungen und interdisziplinäre syndromorientierte Zentren für die Behandlung von Patienten mit Kopfschmerz und/oder Rückenschmerz.
Die Autoren des Konsenspapiers zeigen sich überzeugt, dass mit den definierten Struktur- und Qualitätskriterien die schmerzmedizinische Versorgung in Deutschland überprüfbar verbessert werden kann.
Schmerzversorgung: Anspruch und Wirklichkeit klaffen auseinander
Nach Angaben der Deutschen Schmerzgesellschaft leiden rund 23 Millionen Menschen in Deutschland an chronischen Schmerzen und mindestens 2,2 Millionen davon unter schwersten chronischen Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen. Nur etwa jeder achte Patient könne von einem der gut 1100 ambulant tätigen Schmerzärzte versorgt werden, die auf die Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen spezialisiert sind.
Die Verbände begrüßen, dass Einigkeit darüber bestehe, dass jeder Patient Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung habe. Sie würdigen die Verbesserungen, die die Ärzteschaft bereits angestoßen hat. Dazu zählen sie ausdrücklich die Einführung der fachgebietsbezogenen Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ durch den Deutschen Ärztetag im Jahr 1996 und die Verabschiedung der „Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten“ durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 2005. Die Schmerzverbände kritisieren aber, dass sich die Struktur der schmerzmedizinischen Versorgung damit kaum erkennbar verbessert habe.
Für künftige Verbesserungen halten sie neben einer Bedarfsplanung für ambulante Schmerztherapie auch die Schaffung einer „Fachkunde Schmerzmedizin“ für nötig. Das soll gewährleisten, dass die primärärztliche Versorgung verbessert wird.
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