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Beschwerdemanagement in Arztpraxen verbessert

Donnerstag, 28. Januar 2016 – Autor: Angela Mißlbeck
In der ambulanten Versorgung setzen sich bestimmte Instrumente der Qualitätssicherung immer mehr durch. Das zeigen die Berichte zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement (QM) in Arzt- und in Zahnarztpraxen für das Jahr 2014 die nun veröffentlicht wurden.
Qualitätsmanagement der Dialysebehandlung zeigt Dokumentationsmängel

Langsam selbstverständlich: Qualitätsmanagement in Arzt- und Zahnarztpraxen – Foto: photocrew - Fotolia

Die Berichte informieren über den Stand der Einführung und Umsetzung der Qualitätssicherung mit dem einrichtungsinternen QM. Das QM ist gemäß den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Krankenkassen und Ärzten Pflicht für alle Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte, die zur Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind.

Verbessert hat sich demnach der systematische Umgang mit Beschwerden in den Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten. Das stellte die zuständige Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA Dr. Regina Klakow-Franck fest. „Im Vergleich zum Vorjahr zeigen die Ergebnisse, dass sich die Anwendung bestimmter Instrumente, beispielsweise des Beschwerdemanagements, verbessert hat“, so Klakow-Franck.

Immer mehr (Zahn-)Arztpraxen nutzen Qualitätsmanagement

Die unparteiische QM-Expertin des Ausschusses bewertet das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement als zentralen Bestandteil der Qualitätsförderung in der medizinischen Versorgung. „Ziel der Vorgaben des G-BA zum Qualitätsmanagement ist es, qualitätsfördernde Instrumente und Maßnahmen im Praxisalltag zu verankern, wie beispielsweise regelmäßige Besprechungen des Praxisteams, transparente Prozess- und Ablaufbeschreibungen sowie ein Notfall- und Fehler- und Beschwerdemanagement“, so Klakow-Franck. Den Angaben zufolge hat sich das QM in der ambulanten Versorgung inzwischen fast flächendeckend durchgesetzt. Nahezu alle Ärzte und Psychotherapeuten wenden demnach ein Qualitätsmanagement-System an. Auch für die zahnärztliche Versorgung könne davon ausgegangen werden, dass die Pflicht zur Einführung eines Qualitätsmanagements erfüllt werde.

Dokumentation der Dialyse ist verbesserungswürdig

Der G-BA hat auch den Bericht über die Qualitätssicherung in der Dialyse im Jahr 2014 vorgelegt. Dabei stellte er Mängel bei der Dokumentation fest. „Zusammengefasst zeigt der Bericht weitgehende Stabilität der Ergebnisse. Es gibt aber Hinweise darauf, dass hinsichtlich der Dokumentationsqualität Verbesserungspotential besteht“, sagte Klakow-Franck. Sie wies jedoch auch darauf hin, dass die Datenübermittlung seit 2014 neu organisiert wurde.

In den Bericht flossen Daten von 713 Dialyse-Einrichtungen mit 83.664 Patienten in Deutschland ein. Denn die Dialyse-Einrichtungen sind verpflichtet, sich im Rahmen eines externen Qualitätsmanagements an einem Rückmeldesystem zur Selbstkontrolle (Benchmarking) zu beteiligen. Für den Jahresbericht 2014 wurden die Benchmarking-Daten erstmals über die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Vertrauensstelle (gemäß § 299 SGB V) an die Berichtersteller übermittelt.

Foto: photocrew – fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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