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Berliner Versicherte haben gute Karten

Montag, 23. Mai 2011 – Autor:
Patienten der City BKK werden wie gewohnt behandelt, auch wenn sie noch keine neue Krankenkasse gefunden haben. Dies haben die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und Ärztekammer Berlin gemeinsam erklärt. Nach der Pleite der City BKK müssen sich die 168 000 Versicherten eine neue Kasse suchen, viele von ihnen wurden ihnen den letzten Wochen abgewimmelt.
Berliner Versicherte haben gute Karten

City BKK-Patienten werden weiterhin behandelt (Foto: City BKK)

 

Erstmals in der Geschichte hat das Bundesversicherungsamt eine Krankenkasse dichtgemacht. Für die Mitglieder der Kasse haben turbulente Zeiten begonnen, sie müssen sich eine neue Krankenkasse suchen. Doch viele City BKK-Patienten wurden in den letzten Wochen aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes von Krankenkassen abgewiesen.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Ärztekammer Berlin haben deshalb zugesagt, dass Patienten der am 30. Juni schliessenden City BKK auch weiterhin in gewohntem Umfang behandelt werden. "Die Berliner Ärztinnen und Ärzte lassen ihre Patienten nicht im Stich", erklärten die KV-Vorsitzende Dr. med. Angelika Prehn und Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz gemeinsam.

 

Bis zum 30. Juni können Patienten der City BKK ganz normal mit ihrer Versichertenkarte den Arzt aufsuchen. Die erbrachten Leistungen werden wie gewohnt über die KV Berlin abgerechnet. Nach dem 1. Juli besteht weiterhin ein Behandlungsanspruch der Patienten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie einen gültigen Versicherungsnachweis erbringen. "Das muss noch nicht die neue Krankenversichertenkarte sein, eine sogenannte provisorische Krankenversichertenkarte reicht aus", erklärt Prehn. "Kommt ein Patient nach dem 1. Juli in die Praxis und hat sich noch nicht für eine neue Kasse entschieden, wird er selbstverständlich behandelt. Dies kann innerhalb der gesetzlich geregelten Frist auch ohne Nachweis erfolgen. In solchen Fällen ist der Arzt verpflichtet, eine private Rechnung auszustellen", führt Prehn weiter aus. Wird der Versicherungs-Nachweis bis zum Quartalsende beim behandelnden Arzt nachgereicht, sei die vom Versicherten entrichtete Vergütung zurückzuzahlen, betont Prehn.

Die KV Berlin hatte die Berliner Kassenärzte bereits mit einer Sonderausgabe des Praxisinformationsdienstes über die Einzelheiten informiert:

http://www.kvberlin.de/20praxis/80service/85praxisinfodienst/pid_07_2011.pdf

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