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Berliner beschweren sich seltener über Behandlungsfehler

Mittwoch, 4. April 2018 – Autor:
Die Schlichtungsstelle der Berliner Ärztekammer hat 2017 weniger Behandlungsfehlervorwürfe registriert als im Vorjahr. Nur jeder vierte Fall wurde als Behandlungsfehler anerkannt.
Behandlungsfehlervorwürfe

Falsch eingegipst? Chirurgen führen die Statistik der Behandlungsfehlervorwürfe an – Foto: ©Gina Sanders - stock.adobe.com

Immer weniger Patienten aus Berlin und Umgebung beschweren sich bei den Schlichtungsstelle der Berliner Ärztekammer: Gingen 2016 bei der Behörde noch 503 Behandlungsfehlervorwürfe ein, waren es 2017 nur noch 447. Davon wurden bislang 259 Fälle abgeschlossen, andere werden noch geprüft oder konnten wegen fehlender Verfahrensvoraussetzungen nicht bearbeitet werden.

Interessant ist vor allem die Anerkennungsquote: Nur in 64 Fällen lagen laut der Schlichtungsstelle „begründete Ansprüche“ vor, das entspricht einer Anerkennungsquote von knapp 25 Prozent. 2013 hat diese Quote noch bei 31 Prozent gelegen. Warum die Schlichter immer seltener den klagenden Patienten Recht geben, darüber kann nur spekuliert werden.

In Krankenhäusern lauern die meisten Fehler

Was man weiß ist, dass Krankenhäuser sehr viel häufiger mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert werden als ihre niedergelassenen Kollegen.. Das Ergebnis der Auswertung zeigt, dass die Fälle mit 74,6 Prozent aus dem Klinikbereich (ambulant/stationär, Belegärzte, Rehabilitations-einrichtungen) stammen, während der niedergelassene Bereich (auch Medizinische Versorgungszentren) mit 25,4 Prozent beteiligt war.

Die häufigsten Diagnosen, die 2017 in Berlin zur Anrufung der Schlichtungsstelle führten, waren Arthrosen, Zehen-/ Fingerdeformitäten, Frakturen (Oberschenkel, Schulter sowie Ober- und Unterarm) lumbale Bandscheibenschäden, Schleimbeutelentzündung, Brustkrebs sowie Varizen der unteren Extremitäten.

Chirurgen und Orthopäden sind Spitzenreiter

Im stationären Bereich führen Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden die Fehlerstatistik an. 44 Prozent aller Behandlungsfehlervorwürfe entfallen auf diese Berufsgruppen, hinzukommen weitere 7 Prozent aus der Neurochirurgie. Dementsprechend häufig vermuteten Patienten einen ärztlichen Fehler bei Operationen (knapp 25 %), gefolgt von der bildgebenden Diagnostik (16,5 %) und der allgemeinen Diagnostik (Labor-/Zusatzuntersuchungen (10,6 %) sowie Anamnese/Untersuchung 4,7 %), in der Indikationsstellung (9,4 %) sowie in der Pharmakotherapie (8,2 %). Die Innere Medizin war mit 9 Prozent von den Behandlungsfehlervorwürfe betroffen, die Frauenheilkunde mit 7,6 Prozent und die Urologie mit 3,1 Prozent.

Die Unfallchirurgie und Orthopädie war mit knapp 29 Prozent auch im niedergelassenen Bereich die größte Gruppe, die sich wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers verantworten musste. Frauenärzte folgten mit 10,5 Prozent, Hausärzte mit 7,9 Prozent, die Augenärzte und die Radiologie mit jeweils 6,6 Prozent sowie HNO-Ärzte mit 3,9 Prozent.

Fehlerschwerpunkte im niedergelassenen Bereich lagen bei der bildgebenden Diagnostik mit 25 Prozent, der allgemeinen Diagnostik (Labor/Zusatzuntersuchungen 17,9 %, Anamnese/ Untersuchung 7,1 %), der Pharmakotherapie (14,3 %) und bei der Durchführung der operativen Therapie (10,7 %) sowie in der Indikationsstellung (7,1 %).

90 Prozent der Patienten erkennen den Schlichterspruch an

Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten können sich kostenlos an die Schlichtungsstelle der Berliner Ärztekammer wenden. Alternativ auch an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

In der norddeutschen Schlichtungsstelle prüft eine Kommission, die mindestens aus einem ärztlichen und einem juristischen Mitglied besteht, den medizinischen Sachverhalt der beanstandeten Behandlung auf Grundlage beigezogener Krankenunterlagen. Grundsätzlich ist die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens vorgesehen. Abgeschlossen wird das Verfahren mit einer Entscheidung, die sowohl das Ergebnis der medizinischen Begutachtung als auch das der juristischen Prüfung einbezieht. Dem Patienten steht danach noch der Rechtsweg offen, allerdings wird das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens in rund 90 Prozent der Fälle von den Beteiligten anerkannt.

Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik
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