Berlin setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht um

Nur noch immunisiert: Gesundheitspersonal muss sich ab dem 15. März impfen lassen oder nachweislich genesen sein – Foto: © Adobe Stock/ andrey_orlov
Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt ab dem 15. März eine Corona-Impfpflicht. Berlin hatte angekündigt, das Bundesgesetz konsequent umsetzen zu wollen. Mit Verweis auf die hohen Impfquoten in den Gesundheitseinrichtungen der Hauptstadt geht Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Bündnis90/Die Grünen) nicht von Versorgungsengpässen aus. Und so weit werde man es auch gar nicht kommen lassen, sagte sie am Dienstag im Inforadio vom rbb.
Versorgung muss gesichert bleiben
„Wenn wir sehen, dass tatsächlich der Betrieb bedroht wäre, dann wird es Übergangsfristen geben, dann werden wir das Verfahren für einige Zeit aussetzen", erklärte Gote. „Dann werden die Maßnahmen nicht durchgeführt werden und man wird erst nach Auswegen suchen, wie der Betrieb aufrechterhalten werden kann." Keiner müsse sich Sorgen machen, dass irgendetwas zusammenbricht, betonte die Gesundheitssenatorin.
Grote droht Impfverweigerern Konsequenzen an
Allerdings drohte sie Beschäftigten Konsequenzen an, wenn diese sich nicht impfen lassen wollten und keine Einsicht zeigten. Dann müsse die Konsequenz gezogen werden, "dass diese Person dann nicht mehr in der Einrichtung arbeiten kann", so Gote. Das könne zunächst ein Betretungsverbot bedeuten, bis hin zu einem Beschäftigungsverbot. Die Gesundheitssenatorin sagte: "Da sprechen wir von drei Wochen bis vielleicht maximal drei Monate. Aber dann, denke ich, wird so ein Verfahren auch durch sein."
Nach Informationen der Berliner Gesundheitsverwaltung ist die Impfquote im Berliner Gesundheitsbereich deutlich höher als die in der Gesamtbevölkerung. Stand 4. März beträgt die Impfquote in den Krankenhäusern zwischen 82 und 100 Prozent, im Pflegebereich rund 90 Prozent.
Im Rahmen der einrichtungsbezogene Impfpflicht müssen Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Arbeitsverbot als letztes Mittel
Beschäftigte ohne einen derartigen Nachweis müssen vom Arbeitgeber ab dem 16. März an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) gemeldet werden. Das LAGeSo gibt die Informationen dann an die zuständigen Gesundheitsämter weiter. Besteht kein Risiko einer Versorgungsgefährdung, leiten die Gesundheitsämter ein Bußgeldverfahren ein. Laut Gesetz liegt es im Ermessen der Gesundheitsämter, ob sie ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter aussprechen. Dies wäre dann das letzte Mittel.