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Beipackzettel sollen lesbarer werden

Mittwoch, 13. September 2017 – Autor:
Die Beipackzettel in Medikamenten-Verpackungen sollen lesbarer werden. Dafür macht sich das Saarland stark. Die bisherigen Informationen könnten um eine laienverständliche Kurzform ergänzt werden.
Beipackzettel

Beipackzettel von Medikamenten sind oft schwer verständlich – Foto: ©Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Winzige Schrift, dünnes Papier und zahlreiche Fachbegriffe: Beipackzettel von Arzneimitteln sind oft schwer lesbar und nicht immer allgemeinverständlich. Einer Initiative des Saarlands haben sich im Juni 2017 auch die Gesundheitsminister der anderen Länder angeschlossen: Das Bundesgesundheitsministerium möge prüfen, ob es "zielführend und rechtlich möglich" sei, die bisherigen Beipackzettel um eine laienverständliche Kurzform zu ergänzen.

„Die Texte auf Packungsbeilagen sind zwar juristisch geprüft, aber nicht unbedingt verständlich für den Patienten - im Gegenteil“, meint die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU). Der Beipackzettel sei „patientenunfreundlich“ und berge insbesondere große Hürden für ältere Menschen, heißt es in einer Mitteilung.

Pilotstudie will Beipackzettel von 30 Medikamenten testen

Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, die saarländische Apothekerkammer, die IKK Südwest und die Universität des Saarlandes wollen in Kooperation mit Pharmafirmen (kohlpharma, Ursapharm Arzneimittel, Dr. Theiss Naturwaren) im kommenden Jahr eine entsprechende Pilotstudie starten.

Ziel ist die Entwicklung einer zusätzlichen Packungsbeilage zum Originalbeipackzettel. Darin sollen die wichtigsten Informationen in einfacher und verständlicher Sprache aufgelistet werden: Was ist das Arzneimittel? Wofür wird es angewandt? Wieviel davon wird angewandt? Gibt es Kontraindikationen? Welche häufigen und relevanten Nebenwirkungen gibt es? Müssen spezielle Bevölkerungsgruppen wie Schwangere oder Kinder etwas beachten?

Verständliche Packungsbeilagen sollen Compliance erhöhen

Politikerin Bachmann ist überzeugt: „Packungsbeilagen tragen wesentlich zur Akzeptanz der verordneten Arzneimittel und damit zur Patientensicherheit bei.“ Ziel sei es, die Packungsbeilagen in Sprache und Layout so zu gestalten, dass Patienten die Inhalte leicht verstehen und sowohl den Zweck der Anwendung wie auch die Information über mögliche Nebenwirkungen gut und schnell erfassen können.

Gerade der demografische Wandel und der Zuwachs an älteren Patienten zwinge dazu, die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitsbereich noch effektiver einzusetzen. Die größten Einsparpotenziale im Gesundheitswesen lägen in einer verbesserten Therapietreue (Compliance) der Patienten. Dazu könne eine leicht verständliche Packungsbeilage wesentlich beitragen.

Universität des Saarlandes entwickelt Studiendesign

Noch ist die Finanzierung der Studie nicht restlos geklärt. Ein Team um Thorsten Lehr, Professor für Klinische Pharmarzie an der Saar-Uni, entwickelt jedoch bereits das Studiendesign. Geplant ist, die Packungsbeilagen der 30 am häufigsten verschriebenen Medikamente zu untersuchen und hierzu 10.000 bis 15.000 Personen zu befragen. Das erklärte er in der Saarbrücker Zeitung.

„Die entscheidende Frage wird sein, ob die bessere Lesbarkeit auch einen langfristigen Effekt auf die Therapietreue der Patienten hat und so Nebenwirkungen durch eine falsche Einnahme der Arzneien abnehmen“, sagt Lehr. Auf diesen Mehrwert komme es an, um die Pharmaindustrie zu überzeugen. Diese wolle das Packungsgewicht so gering wie möglich halten – ein zusätzliches Papier müsse daher mehr bieten als nur eine bessere Lesbarkeit.

Besser lesbare Beipackzettel wurden besser verstanden

Vereinfachte Fassungen - Passivkonstruktionen raus, Fremdwörter erklären, kürzere Sätze - wurden bereits an 100 Patienten getestet, Kurzversionen, die zusätzlich zur Langversion den Packungen beiliegen, an über 150 Patienten. Die kürzeren Beipackzettel führten zu einem besseren Verständnis, sagte Lehr weiter in der Saarbrücker Zeitung.

Pharmazeutische Unternehmen müssen bei der Erstellung der Packungsbeilage Vorschriften beachten. Wie diese auszusehen und welche Informationen sie zu enthalten haben, regelt in Deutschland das Arzneimittelgesetz (AMG) von 1976. Nicht zuletzt der Skandal um das Schlafmittel Contergan, das bei Ungeborenen schwere Fehlbildungen hervorrief, führte zu einer deutlichen Verschärfung der Kennzeichnungspflicht von Arzneimitteln.

Das Saarland hatte dem Bundesrat bereits 2015 einen Antrag zur Umgestaltung und leichteren Lesbarkeit der Packungsbeilagen von Arzneimitteln zugeleitet. Der Bundesrat stimmte dem im März 2016 zu. Seither war aber nichts mehr passiert.

Foto: ingo bartussek/fotolia.com

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