Bei Knie-Operationen und Hüft-OPs passieren die meisten Kunstfehler
Insgesamt 7.639 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern haben die Kommissionen und Schlichtungsstellen im vergangenen Jahr getroffen. Das waren mehr als 2015 (7.215). Doch die Zahl der Prüfanträge ging weiter zurück. Sie sank seit 2012 kontinuierlich von 12.232 auf 11.559. Damit übersteigt sie die Zahl der Prüfungen noch immer deutlich.
In 2.245 Fällen bestätigten die Gutachter der Ärztekammern einen Behandlungsfehler (Vorjahr: 2.132). In 1.845 von diesen Fällen sahen die Kammergremien den Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel auch als Ursache für einen Gesundheitsschaden an, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. 400 Mal stellten sie zwar einen Behandlungsfehler fest, aber keinen dadurch verursachten Gesundheitsschaden.
„Die Daten der Ärztekammern sind absolut valide, weil sie auf realen Fällen beruhen“, so Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, bei der Präsentation der Behandlungsfehlerstatistik am Donnerstag in Berlin.
Rund 500 Behandlungsfehlervorwürfe in Berlin
In der Hauptstadt selbst ist die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe nach Angaben der Ärztekammer Berlin auf dem Vorjahresniveau geblieben. 503 neue Vorwürfe erhoben Patienten gegen Ärzte in Berlin (Vorjahr: 498). Geprüft wurden 264 Fälle aus Berlin. Dabei wurden 67 Behandlungsfehler anerkannt. 471 Fälle aus dem Bereich der Ärztekammer Berlin konnten nach Kammerangaben 2016 von der Schlichtungsstelle nicht abschließend bearbeitet werden. Sie werden mit in dieses Jahr übernommen.
Der Berliner Kammerpräsident Dr. Günther Jonitz zeigte sich erfreut, dass das außergerichtliche Schlichtungsverfahren so gut angenommen werde und hohe Akzeptanz finde. „Das sieht man auch daran, dass die Anerkennung eines Behandlungsfehlers durch die Gutachter von den Beteiligten zu rund 90 Prozent akzeptiert wird“, so Jonitz.
In Brandenburg wurden 250 ärztliche Kunstfehler vermutet
In Brandenburg wurden 2016 noch 251 Prüfanträge gestellt (2015: 270). 160 Verfahren wurden mit einer Entscheidung über die reklamierten Schadenersatzansprüche abgeschlossen. In 26,9 % der geprüften Fälle wurde ein Behandlungsfehler als Ursache eines Gesundheitsschadens anerkannt. In 7,5 Prozent der Fälle aus Brandenburg sahen die Gutachter zwar einen Behandlungsfehler aber keinen Zusammenhang mit einem Gesundheitsschaden des Patienten.
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