Aus für Billig-Medikamente aus dem Ausland
Aufatmen bei Verbraucherschützern und Apothekern: In allen Apotheken - auch ausländischen Versandapotheken - gelten dieselben Preise für rezeptpflichtige Medikamente. Der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe hatte am Mittwoch, 22. August, einheitliche Preise für rezpetpflichtige Arzneimittel bestätigt und Rabatte verboten.
"Wir begrüssen das Votum des Gerichts, das endlich die Voraussetzungen für fairen Leistungswettbewerb zwischen in- und ausländischen Apotheken schafft", sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zur Karlsruher Entscheidung. "Der Wettbewerb der Apotheken findet über Qualität, Leistung und Service statt. Das ist aktiver Verbraucherschutz."
Keine Rabatte für rezeptpflichtige Medikamente
Alle Apotheken sind laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verpflichtet, ihre Abgabepreise für rezeptpflichtige Arzneimittel bundesweit nach einem vorgeschriebenen System zu errechnen. Ein und dasselbe Arzneimittel ist somit nach Vorlage des Rezepts in jeder Apotheke zum selben Preis erhältlich. Diese Reglung soll Patienten und Krankenkassen die Sicherheit vor Übervorteilung und Apotheken vor ruinösem Preiswettbewerb schützen.
Nach dem Entscheid der Karlsruher Richter haben sich auch Internetversandhändler aus dem EU-Ausland an die Festpreisbindung zuhalten. Geklagt hatte ein deutscher Apotheker gegen eine niederländische Internet-Apotheke, die bis zu drei Prozent Rabatt gewährte.
Der Europäische Verband der Versandapotheken (EAMPS) kündigte an, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen. Die Mitgliedsapotheken würden auch künftig ihren Kunden in Deutschland Preisvorteile anbieten, schreibt der EAMPS in einer Stellungnahme. Man warte mit Spannung auf die endgültige Rechtssprechung vor dem Europäischen Gerichtshof.
Foto: AOK Mediendienst