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Auch die Psychotherapie gehört zu einer guten Versorgung Sterbenskranker!

Mittwoch, 6. Mai 2015 – Autor: Cornelia Wanke
Zu einer ganzheitlichen Versorgung sterbenskranker Menschen gehören auch psychotherapeutische Leistungen. Diese müssten in einem Hospiz- und Palliativgesetz verankert werden. Darauf weist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hin.

Zur Versorgung Sterbenskranker gehört auch die Psychotherapie! – Foto: tbel - Fotolia

Hintergrund ist, dass das Bundeskabinett in der vergangenen Woche den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor. Er enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern.

Schwerstkranke sollen Gewissheit haben, dass sie in der letzten Lebensphase gut versorgt werden

Mit dem Gesetz soll ein flächendeckendes Angebot verwirklicht werden, sodass alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, gut versorgt und begleitet sind. Pflegeheimbewohnern soll zudem eine individuelle Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ermöglicht werden.

"Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei der Vorstellung des Entwurfs. „Wir stärken die Palliativversorgung und die Hospizkultur an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen - sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern. Zudem schaffen wir individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen. Denn jeder schwerstkranke Mensch soll die Hilfe und die Unterstützung bekommen, die er oder sie in der letzten Lebensphase wünscht und benötigt", so Gröhe.

Psychotherapeuten weisen auf Defizite in Versorgung Sterbenskranker mit Psychotherapie hin

Ein solches Gesetz müsse auch die psychotherapeutische Versorgung einschließen, fordert in diesem Zusammenhang die BPtK. „Die Hospiz- und Palliativversorgung muss als ganzheitliche Versorgung nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation ausgestaltet werden“, betont Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wir hätten uns daher ein noch klareres Bekenntnis der Bundesregierung dazu gewünscht, die bestehenden Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung von schwer kranken und sterbenden Patienten zu beheben.“ 50 bis 90 Prozent der Pflegeheimbewohner leiden nach Angaben der Kammer unter einer seelischen Erkrankung, nur fünf bis 19 Prozent werden psychotherapeutisch behandelt. Stattdessen erhielten zu viele pflegebedürftige Patienten Psychopharmaka, so die BPtK.

Die Kammer weist darauf hin, dass die Einzelheiten der Hospiz- und Palliativversorgung vertraglich u. a. zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen im Bundesmantelvertrag festgelegt werden sollen. „Vor der vertraglichen Ausgestaltung der Versorgung ist der Bundesärztekammer und der BPtK Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“, schreibt die BPtK in einer Pressemitteilung. Der Referentenentwurf hatte die BPtK noch vom Stellungnahmerecht ausgenommen. Die Einbeziehung der BPtK in die Beratungen lasse darauf schließen, dass das Problem erkannt wurde, so die Bundespsychotherapeutenkammer.

Foto: Fotolia - tbel

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Pflege

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