ASV soll Versorgungsqualität von Schwerkranken verbessern
Ambulant oder stationär? In kaum einem anderen Land verläuft so ein tiefer Graben zwischen den einzelnen Sektoren wie in Deutschland. Dass diese Kluft, Nachteile für die Patienten wie etwa Versorgungsbrüche hat, davor hat der Sachverständigenrat in seinen Gutachten immer wieder gewarnt.
Nun soll alles besser werden, zumindest für schwere kranke Patienten, etwa mit Krebs, Rheuma oder seltenen Erkrankungen. Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes hatte der Gesetzgeber den § 116 b im Sozialgesetzbuch V neu ausgestaltet. Der Paragraph sieht vor, dass niedergelassene Fachärzte und Klinikärzte komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen ambulant behandeln können. Und zwar erstmals zu den gleichen Konditionen wie etwa Honorierung. Dazu wird eine neue Versorgungsform eingeführt: die Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV).
Spezialisten aus Kliniken und Praxen arbeiten künftig unter gleichen Rahmenbedingungen
Am Donnerstag hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung beschlossen. Die Richtlinie gibt den formalen Rahmen für den neuen Versorgungsbereich vor und regelt Details. Etwa welche Leistungserbringer an der ASV teilnehmen können, die Beschreibung des Behandlungsumfangs einschließlich der Definition schwerer Verlaufsformen oder Qualitätssicherung. Priorität sollen laut G-BA zunächst schweren Verlaufsformen von gastrointestinalenTumoren und Tumoren der Bauchhöhle, gynäkologische Tumoren, rheumatologische Erkrankungen und Herzinsuffizienz bekommen. Bei seltenen Erkrankungen soll die Priorität bei Tuberkulose, Marfan-Syndrom, Pulmonaler Hyptertonie, Mukoviszidose und primär sklerosierender Cholangitis liegen.
„Mit der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wurden von Grund auf einheitliche Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte definiert“, kommentierte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses, die G-BA-Beschlüsse. „Auf Basis der heute beschlossenen allgemeinen Regelungen werden wir nun Zug um Zug die diagnose-spezifischen Anlagen überarbeiten und so die neue Richtlinie so bald wie möglich mit Leben erfüllen.“
Versorgungsqualität verbessern
Der G-BA will jetzt die Erstfassung der ASV-Richtlinie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorlegen. Sobald das Ministerium von Daniel Bahr grünes Licht gibt, tritt die ASV-Richtlinie in Kraft. Experten erhoffen sich von der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung eine Verbesserung der Versorgungsqualität von Menschen mit schweren Erkrankungen und besonderen Verlaufsformen.
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