Arztfehler am häufigsten bei Hüft-OPs und Geburten
Arztfehler müssen nicht immer dramatische Folgen haben. Oft erschweren sie "nur" den Heilungsverlauf, oder es muss ein zweites Mal operiert werden. Die meisten Arztfehler werden bei Hüft-OPs festgestellt, berichtet DAK-Südwest-Sprecher Claus Uebel. "Bei künstlichen Hüftgelenken kommt es vor, dass das falsche Gelenk eingesetzt wird. Beispielsweise stimmen Länge oder Umfang nicht, auch passieren Fehler beim Zementieren, oder das neue Hüftgelenk wird zu tief in den Knochen gebohrt." An zweiter Stelle stehen Schadensmeldungen nach Geburten, zum Beispiel wenn es aufgrund eines zu spät eingeleiteten Kaiserschnitts zu einer gestörten Sauerstoffversorgung und einer Schädigung des Gehirns beim Neugeborenen gekommen ist.
Dass immer mehr Schadensfälle aufgedeckt werden, liegt jedoch nicht daran, dass die Ärzte mehr Fehler machen als früher. Eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa unter den hessischen Krankenkassen ergab, dass das Verhältnis zwischen Klagen und Schadensersatzansprüchen seit Jahren gleich geblieben sei. Bei etwa einem Drittel der Klagen kommt es tatsächlich zu einem Schadensersatz. Die Zunahme der Zahl der bestätigten Arztfehler liegt daran, dass die Klagefreudigkeit der Patienten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Dank des Internets sind Patienten heute besser informiert und nehmen vermehrt ihre Rechte wahr. Auch bieten immer mehr Patientenanwälte ihre Dienste an, und die Krankenkassen betreiben mittlerweile grosse Regressabteilungen für Schadensfälle.
Hohe Dunkelziffer bei Todesfällen durch Arztfehler
Die Zahl der registrierten Toten, die wegen Behandlungsfehlern oder mangelhafter Medizinprodukte gestorben sind, ist von 2009 bis 2010 um mehrere hundert Fälle auf 1634 gestiegen. Auch hier ist allerdings nicht tatsächlich die Zahl der Todesfälle gestiegen, sondern nur die Aufmerksamkeit für mögliche Behandlungsfehler, wie das Aktionsbündnis Patientensicherheit erklärt. Allerdings, so das Aktionsbündnis, sei dies auch nur die Spitze des Eisberges. Die Dunkelziffer sei höher. Die in den Medien in den vergangenen Monaten oft benutzte Zahl von 17.000 Todesfällen müsse aber vorsichtig interpretiert werden und sei nicht immer auf "Ärztepfusch" zurückzuführen. Sie beziehe sich auf die Anzahl "vermeidbarer unerwünschter Ereignisse" bei einem Krankenhausaufenthalt. Hierzu gehörten beispielsweise auch Todesfälle aufgrund von unerwünschten Nebenwirkungen durch Arzneimittel.
Wie verhält man sich nach einem Behandlungsfehler?
Beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist der behandelnde Arzt der erste Ansprechpartner. Kommt man hier nicht weiter, kann man seine Krankenkasse bitten, den Medizinischen Dienst einzuschalten. Auch Patientenberatungsstellen können bei den ersten Schritten helfen. Eine weitere Möglichkeit ist, die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern einzuschalten. Sie gehören allerdings zu den Ärztekammern und sind daher nicht völlig unabhängig. Den Schritt vor Gericht sollten man erst als letztes erwägen, raten Experten, da man im Fall, dass man verliert oder dass ein Vergleich geschlossen wird, an den Kosten beteiligt wird. Nur bei sehr schweren Behandlungsfehlern, wie beispielsweise einem Kunstfehler bei einer Geburt, sollte man gleich juristische Schritte einleiten.
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