Apotheker melden immer mehr Qualitätsmängel bei Arzneimitteln

Defekt oder unerwünschte Nebenwirkungen: Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker sammelt und prüft Rückmeldungen aus den Apotheken
Wenn Apotheker einen Verdacht haben, dass mit einem Medikament etwas nicht stimmt, können sie das der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) melden. Das können unerwünschte Nebenwirkungen sein, aber auch Produktmängel oder fehlerhafte Verpackungen.
Im vergangenen Jahr gingen 10.782 Spontanberichte aus 5.274 verschiedenen Apotheken bei der AMK ein. Das sind mehr Meldungen als je zuvor, teilt der AMK jetzt mit. Ob die Qualität von Arzneimitteln nachgelassen hat oder der Meldeeifer zugenommen hat, bleibt indes offen.
Der größte Teil der Verdachtsmeldungen - 7.700 Meldungen - bezog sich auf Qualitätsmängel, wie etwa Verpackungsfehler, Mängel in der Beschaffenheit oder mechanische Defekte, zum Beispiel nicht funktionierende Insulinpens.
Ein Drittel der Meldungen bezieht sich auf Nebenwirkungen
Knapp 3.000 Meldungen gingen zu Nebenwirkungen bzw. unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) ein. Davon galten 1.100 als besonders dringlich. Sieben Prozent der UAW-Berichte wurden im Zusammenhang mit dem Austausch des verordneten Arzneimittels gemeldet, zum Beispiel durch ein Rabattarzneimittel der entsprechenden Krankenkasse.
Apotheker können auch Muster an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker schicken, damit die vermeintlichen Mängel überprüft werden können. 1.600 Begutachtungen nahm die AMK vor, bei etwa jedem fünften eingesandten Muster veranlasste die AMK zusätzlich eine Untersuchung im Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker.
40 Rote-Hand-Brief in 2019 verschickt
Solche Prüfungen haben je nach Ergebnis Konsequenzen: 2019 veröffentlichte die AMK 329 Nachrichten, davon allein 40 Rote-Hand- und Informationsbriefe sowie 26 Stellungnahmen, um Apotheken vor bestimmten Mängeln zu warnen.
Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK: "Die Apothekerinnen und Apotheker leisten zusammen mit der AMK somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit.“
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bietet Angehörigen der Heilberufe und Patienten die Möglichkeit zur digitalen Meldung von Nebenwirkungen. Über dies Portale können Nebenwirkungsverdachtsfälle schnell, direkt und sicher an die für die Arzneimittelsicherheit zuständigen Bundesoberbehörden gemeldet werden. Die dort eingegebenen Nebenwirkungsmeldungen fließen ohne weitere Umwege in die europäische Risikoüberwachung ein.
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