Apotheken stellen auch Zertifikat für Booster-Impfung aus

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Vor zwei Wochen starteten die Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus. Nun können die Apotheken auch das entsprechende digitale Impfzertifikat für die Booster-Impfung ausstellen. Das berichtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Bislang erstellen die Apotheken bereits Impfzertifikate, Zertifikate für geimpfte Genesene und Genesenen-Zertifikate. Dafür sind folgende Dokumente nötig: Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), der Nachweis eines positiven PCR-Tests, postiver PCR-Test plus Impfnachweis oder Nachweis über eine (Johnson&Johnson) oder zwei Impfungen. Sie erhalten dann einen QR-Code, der in der Corona-Warn-App und der CovPass-App hochgeladen werden kann.
Eingeschränkte oder nachlassende Immunantwort
Beschlossen wurde die Möglichkeit zur Booster-Impfung von der Gesundheitsministerkonferenz. Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ist für diejenigen vorgesehen, bei denen eine eingeschränkte oder schnell nachlassende Immunantwort nach der vollständigen Impfung zu erwarten ist.
Ursache dafür können bestimmte Vorerkrankungen, eine Krebs-Therapie oder das Alter sein. Die letzte Impfung muss mindestens sechs Monate zurückliegen. Ob und inwieweit der Impfschutz auch bei Jüngeren und Gesunden nachlässt, ist in der Wissenschaft noch umstritten.
Israelische Studie zeigt deutlichen Effekt
Eine aktuelle Studie aus Israel zeigt, dass eine Auffrischungsimpfung einen deutlichen Effekt hat: Ausgewertet wurden die Gesundheitsdaten von 1.137.804 Personen, die 60 Jahre oder älter waren. Sie erhielten fünf Monate nach der Erstimpfung einen Booster.
Ergebnis: Probanden mit Booster waren zehnmal besser vor einer Infektion geschützt als Probanden ohne Booster. Und sie waren zwanzigmal besser gegen einen schweren Verlauf geschützt. Die Untersuchung erschien im Fachmagazin NEJM.
Booster-Impfung für Pflegebedürftge
In Frage für die Booster-Impfung kommen Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, immungeschwächte Personen, Hochbetagte (ab 80 Jahre), Pflegebedürftige in der eigenen Häuslichkeit sowie denjenigen, die den vollständigen Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff wie AstraZeneca erhalten haben.
Auch Pflegekräfte und medizinisches Personal haben Anspruch auf eine Booster-Impfung. Sie kann generell bei allen Personen erwogen werden, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen. Auch Personen über 60 Jahren können "nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung" eine Auffrischimpfung erhalten.
Experten raten zu Booster plus Grippe-Impfung
Experten raten derweil, sich im Herbst neben der Booster-Impfung auch gegen Grippe impfen zu lassen. Zum einen geht man davon aus, dass die Grippe-Impfung bis zu einem gewissen Grad gegen das Coronavirus schützt. Zum anderen könnte es in diesem Jahr wieder zu einer Grippewelle kommen. Die fiel in der vergangenen Saison wegen der Corona-Schutzmaßnahmen aus.
Doch in diesem Winter gibt es womöglich mehr Lockerungen und viele Menschen achten vermutlich weniger auf Masken und Abstand. Zugleich könnte der Grippe-Impfstoff in diesem Jahr weniger wirksam sein. Denn auch auf der Südhalbkugel gab es coronabedingt weniger Influenza-Fälle. Der Impfstoff wird auf Basis der dort grassierenden Viren-Typen zusammengestellt.