
Auch Apothekenpersonal darf jetzt Corona-Schnelltests durchführen – Foto: ©BillionPhotos.com - stock.adobe.com
Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung Schnelltests (Antigentests) zur Feststellung einer Covid-19-Infektion durchführen. Das teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit.
Die Patienten müssen symptomfrei sein. Für den Test ist ein Abstrich im Nasen-Rachen-Bereich nötig. Entsprechende Schulungen bietet zum Beispiel der Medizinische Dienst der Krankenkassen Nordrhein per Videokonferenz an.
Patienten mit Symptomen müssen zum Arzt
Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer Mitteilung.
Die Kosten für Antigentests kalkuliert jede Apotheke eigenständig; sie müssen vom Verbraucher getragen werden. Patienten mit Symptomen müssen sich an einen Arzt wenden.
Apotheken dürfen Covid-19-Schnelltests durchführen
Bis vor kurzem war laut § 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie Covid-19 nur Ärzten erlaubt. Dieser Arztvorbehalt wurde durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November 2020 aufgehoben.
Bund und Länder haben sich auf die gemeinsame Linie verständigt, dass Apotheken ohne weitere gesetzliche Änderungen Covid-19-Schnelltests durchführen dürfen. Eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.
Schnelltest so sicher wie PCR-Test?
Schnelltests gelten bislang als weniger zuverlässig als der PCR-Test, bei dem der Abstrich im Labor ausgewertet wird. Das kann ein bis zwei Tage dauern. Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss von einem PCR-Test bestätigt werden
Ein von dem bayerischen Startup GNA Biosolutions entwickelter neuer Corona-Schnelltest soll Ergebnisse in weniger einer Stunde liefern, aber vergleichbar zuverlässig sein wie herkömmliche PCR-Tests. Er hat nun eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten.
Verkauf von Selbsttests an Laien verboten
Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist in Apotheken nach wie vor verboten. "Es ist verständlich, dass sich besorgte Bürger selbst auf eine Corona-Infektion testen wollen. Aber diese Tests sollen nach den gesetzlichen Regelungen den Fachkreisen vorbehalten bleiben. Das ist nichts, was man wie einen Schwangerschaftstest zuhause im Badezimmer machen kann", sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA, als die Diskussion im Vorjahr entbrannte.
Die entsprechenden Verbote sind in der Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) und dem Infektionsschutzgesetz geregelt. Arnold: "Wenn ein Apotheker entgegen dem Verbot einen Schnelltest an Patienten abgeben würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann." Es liege in der Hand der zuständigen Behörden, den Verkauf freizugeben.
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