Anspruch auf Zweitmeinung vor dem Einsetzen einer Kniegelenk-Prothese

Vor dem Einsatz eines künstlichen Kniegelenks kann sich der Patient von einem zweiten Arzt beraten lassen – Foto: ©RFBSIP - stock.adobe.com
Der Anspruch von Patienten auf eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung gilt künftig auch bei dem geplanten Einsetzen einer Knie-Endoprothese. Bei dieser Operation wird das natürliche Kniegelenk ganz oder teilweise durch eine Prothese aus Metall und Kunststoff ersetzt.
Unabhängige Fachärzte prüfen im Zweitmeinungsverfahren, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist, und beraten die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen - und zwar auf Kassenkosten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Knieprothese besonders häufig bei Arthrose
Knieprothesen-Implantationen werden in der Regel bei einer fortgeschrittenen degenerativen Erkrankung des Kniegelenks, insbesondere bei einer Arthrose, erwogen. Die Zahl dieser Eingriffe steigt in Deutschland in den letzten Jahren fast kontinuierlich an - aktuell werden bundesweit rund 190.000 Implantationen pro Jahr durchgeführt. Analysen zeigen hierbei deutliche regionale Unterschiede bei Erstimplantationen.
Zu den konservativen und weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten von Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Kniegelenk gehören insbesondere Physiotherapie sowie eine medikamentöse Therapie. Das neue Zweitmeinungsverfahren greift, wenn Patienten die Implantation einer Total- oder Teilendoprothese des Kniegelenks empfohlen wird. Der Anspruch besteht auch, wenn es sich um eine Revisionsoperation, also einen Folge-, Wechsel- oder Korrektureingriff an der Knie-Endoprothese, handelt.
Medizinisch nicht gebotene Eingriffe vermeiden
Ziel des Angebots ist es, Patienten bei der Entscheidung für oder gegen eine solche Operation zu unterstützen und medizinisch nicht gebotene Eingriffe am Kniegelenk zu vermeiden. Der G-BA beauftragte zudem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen zu Knie-Endoprothesen zu erstellen. Das IQWiG veröffentlicht hierzu eine Entscheidungshilfe auf seiner Website.
Fachärzte folgender Fachrichtungen können die Genehmigungg erhalten, Zweitmeinungsleistungen zu einer geplanten Knie-Endoprothese abzurechnen: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin. Sie werden auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de/zweitmeinung zu finden sein.
Anspruch auf Zweitmeinung vor Einsetzen der Kniegelenk-Prothese
Der Beschluss über den Anspruch auf Zweitmeinung bei einer Kniegelenk-Prothese wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bislang besteht ein vom G-BA geregelter Zweitmeinungsanspruch bei Operationen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomien, Tonsillotomien), bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) und arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk. Der Beschluss des G-BA zum Zweitmeinungsverfahren bei Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom ist noch nicht in Kraft getreten.
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