Angebliche „Wundermittel“ gegen Corona: Verbraucherzentrale warnt
Bei Sorgen und Ängsten neigen Menschen dazu, weniger auf rationale Argumente zu hören. Stattdessen sind sie für Wunder- und Heilsversprechungen empfänglich. Das machen sich viele Unternehmen auch in der gegenwärtigen Coronakrise zunutze. Denn immer mehr Hersteller bewerben ihre Nahrungsergänzungsmittel oder Pflanzenextrakte mit einer angeblichen Schutzwirkung vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Doch das ist in der Regel nicht erlaubt., wie die Verbraucherzentralen jetzt betonen. Sie warnen nachdrücklich vor Angeboten scheinbarer „Wundermittel“ gegen das Coronavirus.
Anbieter wecken falsche Erwartungen
„Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen generell nicht damit beworben werden, dass sie vor Krankheiten schützen, sie lindern oder sogar heilen“, erklärt Dr. Britta Schautz, Projektleitung Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Berlin. In einer Pressemitteilung berichtet die Verbraucherzentrale von einem Fall, in dem der Anbieter sein Nahrungsergänzungsmittel mit folgenden Aussagen bewarb: „Stärken Sie Ihr Immunsystem im Kampf gegen den Coronavirus“, „Wappnen Sie sich vor viralen Infekten wie dem Coronavirus mit einer kräftigen Immunabwehr“ und „Diese Produkte sollten Sie jetzt unbedingt zu Hause haben“.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin nutzte der Anbieter damit bewusst die Ängste der Kunden aus und erweckte die irreführende Erwartung, mit der Verwendung der Produkte könne ein erhöhter Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 erlangt werden. Das Unternehmen wurde abgemahnt und musste die beanstandeten Werbeaussagen von seiner Plattform entfernen.
Ängste der Verbraucher werden ausgenutzt
Ähnlich erging es einem Anbieter von Cannabidiol-Produkten. Sein Hanföl bewarb er unter der Überschrift „Wie kann Cannabidiol vor viralen oder bakteriellen Infektionen schützen?“ mit einer angeblichen Wirkung gegen Infektionen. Auch in diesem Fall wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Viele andere Hersteller bewerben ihre Produkte derzeit ähnlich und behaupten entweder direkt eine (unbewiesene) Wirksamkeit gegen das Coronavirus oder erwecken bewusst diesen Anschein. Für die Verbraucherzentralen ist klar: Hier wird eine konkrete Unglückssituation durch unlautere Werbung ausgenutzt. In solchen Fällen werden die Unternehmen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung zu entfernen. Tun sie das nicht, droht eine Klage.
Verbraucherzentralen geht streng gegen unlautere Werbung vor
„Die Verbraucherzentrale setzt sich gegen Wettbewerbsverstöße ein und mahnt entsprechende Unternehmen ab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten uns also unseriöse Werbemaßnahmen melden“, empfiehlt Claudia Both, Referentin bei der Verbraucherzentrale Berlin.
„Außerdem raten wir vom Kauf solcher Produkte ab“, so Dr. Britta Schautz. Denn die Mittel schützen nicht nur nicht vor einer Corona-Infektion. Sie können sogar schaden, zum Beispiel wenn sie zu hoch dosiert sind. Zudem können sie Menschen dazu verleiten, sich sicher zu fühlen und andere Maßnahmen wie die Abstandregeln nicht mehr einzuhalten.
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