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Amalgam bald verboten?

Freitag, 9. Dezember 2016 – Autor:
Die EU will die Verwendung von Quecksilber für Zahnfüllungen nach und nach einschränken. Bereits ab 2018 sollen Kinder und Schwangere nur noch in absoluten Ausnahmenfällen Amalgamfüllungen bekommen.
EU-Beschluss zu Amalgam

Viele Patienten fürchten gesundheitsschädigende Wirkungen durch Amalgam – Foto: Sebastian Kaulitzki - Fotolia

Für Füllungen von Zähnen wird häufig Amalgam verwendet. Dabei handelt es sich um ein Gemisch aus Quecksilber und anderen Metallen, das lange Zeit als praktisches Zahnfüllungsmaterial galt - auch, weil es im Vergleich zu anderen Materialien kostengünstig ist. Doch mittlerweile haben einige Studien Hinweise für eine gesundheitsschädliche Wirkung von Amalgamfüllungen geliefert. In der EU-Kommission wird daher schon länger über ein Verbot der Nutzung von Quecksilber in der Zahnmedizin diskutiert.

Amalgam schrittweise zurückdrängen

Grundsätzlich hält die EU-Kommission Amalgam-Füllungen zwar für ungefährlich, zumal sie im Mund verkapselt sind. Doch Kritiker wecken immer wieder Zweifel und verweisen auch auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung und der Entsorgung von Amalgam sowie bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien. Quecksilber kann über die Atmosphäre in die Nahrungskette kommen und sich letztlich im Körper anreichern.

Nun haben das EU-Parlament, die Mitgliedsländer und die Kommission einen Kompromiss erarbeitet. Ab dem 1. Juli 2018 sollen Zahnärzte Amalgam bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmen nutzen dürfen. Ein grundsätzliches Verbot ist damit vorerst vom Tisch, doch bis zum Jahr 2020 geprüft soll geprüft werden, ob Zahnärzte ab 2030 ganz auf das Material verzichten können. Der Beschluss ist Teil eines Pakets zur Umsetzung der sogenannten Minamata-Konvention, die die Nutzung von Quecksilber eindämmen soll

Quecksilberprodukte aus dem Handel nehmen

„Die EU hat jetzt einen klaren Fahrplan, Zahn-Amalgam zu reduzieren und möglicherweise sogar zu stoppen“, kommentierte eine Kommissionssprecherin. Zum 1. Januar 2019 wird eine eigene Sammlung und sichere Entsorgung quecksilberhaltiger Abfälle aus Zahnarztpraxen vorgeschrieben. Auch die Nutzung von Quecksilber in industriellen Prozessen soll beendet und der Handel mit quecksilberhaltigen Produkten kontrolliert und reduziert werden.

Zahnärzte hatten sich im Lauf der jahrelangen Debatte gegen ein Verbot von Amalgam gewandt. Andere Arten von Zahnfüllungen gelten als weniger haltbar oder deutlich teurer. Auch Füllungen aus Kunststoff sind nicht unbedingt optimal, da sie nicht so stabil wie Amalgam sind. Kritiker befürchten, dass sich auch hier Reste im Körper anreichern und die Gesundheit schädigen können. Die beste Vorsorge ist daher eine gründliche Zahnpflege, so dass gar keine Füllungen notwendig sind.

Foto: © Sebastian Kaulitzki - Fotolia.com

Hauptkategorie: Medizin
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