
Alkohol am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit – Foto: ©LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com
Jede sechste Kündigung in Deutschland erfolgt wegen Alkoholmissbrauchs, und rund ein Viertel aller Arbeitsunfälle sind auf Alkoholkonsum zurückzuführen. Allein die wirtschaftlichen Kosten, die durch die Schäden des Alkoholkonsums verursacht werden, sind immens und liegen Schätzungen zufolge im Milliardenbereich – von den sozialen Folgen für die Betroffenen und ihre Familien ganz zu schweigen. Für Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, ist dies einer der Grund, dem Thema Sucht mehr Aufmerksamkeit zu schenken: „Es ist fatal, suchtkranke Menschen zu verurteilen und sie auszugrenzen – für die Betroffenen selbst aber auch für uns als Gesellschaft. Jeder und jede in diesem Land kann und muss helfen“, so Mortler im Rahmen der Jahrestagung der Drogenbeauftragten im November 2018.
Alkohol führt zu häufigen Fehltagen
Alkoholismus führt bei Mitarbeitern im Unternehmen zu einer Häufung von Fehltagen. 16mal häufiger bleiben sie Untersuchungen zufolge dem Arbeitsplatz fern; zudem kommt es öfter zu Unfällen. Für die Unternehmen bedeutet das erhebliche Einbußen: So hat der Werksärztliche Dienst herausgefunden, dass 100 alkoholgefährdete bzw. abhängige Mitarbeiter in fünf Jahren über 1,5 Mio. Euro Kosten verursachen.
Die Hauptprobleme für die Unternehmen entstehen durch verzögerte Fertigstellungen von Aufträgen, Überstundenkosten wegen des Ausfalls alkoholkranker Mitarbeiter, Störungen durch alkoholisierte Mitarbeiter und damit insgesamt durch eine Beeinträchtigung des Arbeitsklimas. Was Betroffene oft nicht bedenken: Schon kleinere Mengen von Alkohol können die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Besonders in Berufen, in denen körperlicher Einsatz gefragt ist, steigt damit das Sicherheitsrisiko – und zwar für die Betroffenen selbst wie auch für andere Mitarbeiter. In anderen Berufen steigt ebenfalls die Fehlerquote.
Vorgesetzte sollten Hilfe anbieten
Besonders bedenklich ist es natürlich, wenn ein Mitarbeiter sogar am Arbeitsplatz selbst trinkt. Aber nicht nur das ist problematisch. Auch nach einer durchzechten Nacht sinkt die Leistungsfähigkeit am nächsten Tag, und nicht wenige Arbeitnehmer bleiben zu Hause, weil sie ihren Rausch ausschlafen müssen. Menschen mit Alkoholproblemen sind dabei überall in der Arbeitswelt und auf allen Personalebenen zu finden. Experten raten, frühzeitig zu intervenieren und Hilfen anzubieten, bevor es zu einer Kündigung kommen muss.
Am besten ist es, den Kollegen oder Mitarbeiter direkt anzusprechen. Ohne Vorhaltungen zu machen, sollte dabei zum Ausdruck gebracht werden, dass man sich Sorgen macht, unter Umständen auch, dass man Verhaltensänderungen festgestellt hat. In schweren Fällen kann eine Entwöhnungskur vorgeschlagen werden. Eine Einsicht des Mitarbeiters kann jedoch nicht erzwungen werden.
Alkohol am Arbeitsplatz: Abmahnung und Kündigung möglich
Nützen all diese Maßnahmen nicht, müssen Führungskräfte natürlich auch an den Schutz ihres Unternehmens und der anderen Mitarbeiter denken. Doch wie sieht die rechtliche Seite aus? Prinzipiell sind Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Sie ihre Arbeit so gut wie möglich ausführen können. Dazu gehört unter Umständen auch, den Alkoholkonsum am Abend vorher nicht so weit zu treiben, dass ein Kater am nächsten Tag das Arbeiten erschwert oder gar unmöglich macht.
Gilt im Betrieb ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz, muss bei Zuwiderhandlung mit einer Abmahnung gerechnet werden. Handelt es sich aber um eine bekannte Suchterkrankung, ist eine Abmahnung schwierig, da es sich um eine Krankheit und häufig kein durch den eigenen Willen steuerbares Verhalten handelt. Wird jedoch keine Erkrankung diagnostiziert und kommt es wiederholt zu Alkoholkonsum am Arbeitsplatz, kann dem Arbeitnehmer – nach entsprechenden Abmahnungen – gekündigt werden.
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